Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
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Aktuell liegt eine technische Störung bei der Online-Beantragung von Personenstandsurkunden vor.
Wir bitten Sie Ihre Anfrage/Urkundenanforderung per E-Mail an standesamt@cottbus.de zu senden. Teilen Sie dabei immer Ihre persönlichen Angaben (Name, Vorname, Geburtsdatum, aktuelle Meldeanschrift und Kontaktdaten) mit und fügen Sie Ihrer E-Mail ein Foto Ihres Personaldokumentes bei.
Für weitere Fragen und Anmerkungen erreichen Sie uns unter folgenden Telefonnummern: 0355/6123367 oder 0355/6123368.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als
die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
Geschwister mit berechtigtem Interesse und
nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts
Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt.
Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:
die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
Ort und Tag ihrer Geburt,
der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners,
Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung,
die Nachlassabwicklung sowie
die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Voraussetzungen
- Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet. Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.
- Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
- Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
- Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
- Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
-
Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
-
für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Ausweis oder Reisepass
-
für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
-
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Unterlagen
-
für nahe Verwandte:
-
Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Ausweis oder Reisepass
-
Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
-
für Geschwister der verstorbenen Person:
- Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
- Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
- Ausweis oder Reisepass
-
bei Abholung durch eine Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- den eigenen Ausweis oder Reisepass
-
für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
-
Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
-
Ausweis oder Reisepass
-
Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht
Wichtige Information:
Sofern in Ihrem Onlineantrag kein Inhalt angezeigt wird, bitten wir Sie, die Zurück-Funktion Ihres Browsers zu nutzen und den Antrag anschließend erneut aufzurufen.
Auf diese Weise kann das Onlineformular ordnungsgemäß angezeigt und erfolgreich ausgefüllt werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis und arbeiten daran, die aufgetretenen technischen Probleme schnellstmöglich zu beheben.