Anträge, Richtlinien und Abrechnungen für die Kulturförderung
Hinweis zur Antragsfrist Kulturförderung: Antragsfrist Kulturförderung: 30. April (für Projekte im 2. Halbjahr)
- Kulturförderung
Die folgenden Dokumente sind für Öffentlichkeitsarbeit und Fördermittel-Abrechnung ab 2025 notwendig:
Da die Verwendung des Signets für Antrag und Öffentlichkeitsarbeit für die geförderten Projekte notwendig ist, können Sie sich das hier in verschiedenen Versionen herunterladen:
- Öffentlichkeitsarbeit und Fördermittel-Abrechnung ab 2025
Öffentlichkeitsarbeit und Fördermittel-Abrechnung ab 2025
docx
Rechtsbehelfsverzicht - Kulturförderreichtlinie der Sadt Cottbus Chóśebuz
Größe: 22.75 KB
Aufrufe: 236