Elterngeld
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.
Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich.
Voraussetzungen
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
- Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
- Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
Der Elterngeldantrag muss zwingend ausgedruckt und von beiden Eltern unterschrieben eingereicht werden. Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Den aktuellen Antrag finden Sie unter den Formularen.
Benötigte Unterlagen
Bitte reichen Sie zusätzlich folgende Unterlagen mit Ihrem Antrag ein:
- Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld im Original
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel
- Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
- Nachweis des Arbeitgebers über die taggenaue Elternzeit
- Bescheinigung der Krankenkasse über die Zahlung von Mutterschaftsgeld (bzw. Negativbescheinigung)
- Lohn-/ Gehaltsbescheinigungen aus 12 Monaten vor Geburt bzw. vor Beginn Mutterschutz
- letzter Steuerbescheid
- Aufhebungsbescheid über Arbeitslosengeld
- Bescheid über Bürgergeld (ab 01.07.2026 Grundsicherungsgeld)
- sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum
- Bankverbindung: IBAN und BIC
- Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
- Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
Bitte beachten Sie, dass sich durch das Einreichen der vorgenannten Unterlagen ggf. noch weiteren Fragen im Antragsverfahren ergeben könnten. Dies führt u. U. zu einer erneuten Abforderung von Unterlagen.
Fristen
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt ihres Kindes stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Rechtsgrundlagen
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeit des Ansprechpartners richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamen Ihres Kindes.
| Buchstabe | Ansprechpartner/-in | Zimmer | Telefon |
| — | Herr Müller (Teamleiter) | 5.051 | 0355 / 612 – 3536 |
| A – E, H, I | Frau Reimann | 5.059 | 0355 / 612 – 3551 |
| G, J – L, N – R, Z | Frau Helfricht | 5.059 | 0355 / 612 – 3585 |
| F, M, S – Y | Frau Eberhardt | 5.059 | 0355 / 612 – 3539 |
Antragsunterlagen zum Download
Antrag auf Elterngeld für Geburten ab dem 01.04.2025
Anlage Einkünfte neben dem Elterngeld
Anlage Wohnsitz Ausland
Anlage Arbeitgeberbestaetigung Elternzeit
Anlage Staatsangehörigkeit
Informationen zum Datenschutz (DSGVO)
Kontakt & Erreichbarkeit
Anschrift
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus
Sie finden uns im Technischen Rathaus in der 5. Etage.
Nutzen Sie beim Betreten des Technischen Rathauses die Fahrstühle auf der rechten Seite.
E-Mail
elterngeld@cottbus.de
Erreichbarkeit
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 18.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Weiterführende Informationen:
Informationen zum Elterngeld
auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“
des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Elterngeld & Elterngeld plus in leichter Sprache
auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Eltern-Zeit in leichter Sprache
auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)