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51 BAFöG (Amt für Ausbildungsförderung)

Ziel der Ausbildungsförderung ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

Das Amt für Ausbildungsförderung ist für folgende drei Varianten zuständig:

  • BAföG für Schüler
  • Brandenburgische Ausbildungsförderung (BbgAföG)
  • Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister-BAföG“)

Bundesausbildungsförderung für Schüler (BAföG)

Auszubildende können neben den Studierenden auch Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 10 sein, die aufgrund Einkommen und Vermögen anspruchsberechtigt sind und die folgenden Bedingungen erfüllen:

      • Schülerinnen oder Schüler von Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Abendgymnasien oder Kollegs, die erst nach abgeschlossener Berufsausbildung und zwischenzeitlich mindestens einjähriger Erwerbstätigkeit (oder vierjähriger Erwerbstätigkeit nach dem 18. Lebensjahr) den höheren Schulabschluss nachholen

oder

      • nicht bei den Eltern wohnende Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 10 von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt

oder

      • Sie erfüllen die im § 8 geregelten Bedingungen der Staatsangehörigkeit (eventuell auch ausländische Schüler) und besuchen gemäß § 5 täglich von ihrem ständigen Wohnsitz im Inland eine im Ausland gelegene Ausbildungsstätte.

Weitere Informationswünsche, Anträge und Nachfragen zum Schüler-BAföG können Sie an das Amt für Ausbildungsförderung richten.

Brandenburgische Ausbildungsförderung (BbgAföG)

Auf der Grundlage des BbgAföG unterstützt das Land Brandenburg die schulische Bildung von Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien.

Anspruch auf die Landesausbildungsförderung haben Schülerinnen und Schüler, die den Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe oder einen zweijährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform besuchen und ihren ständigen Wohnsitz im Land Brandenburg haben. Dabei ist es unerheblich, ob sich die besuchte Schule innerhalb des Landes Brandenburg befindet.

Der Anspruch besteht für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Kinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz, Wohngeld, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII bekommen.
Bei allen anderen wird der Anspruch auf Ausbildungsförderung von den für den Wohnsitz zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung in Abhängigkeit vom Einkommen geprüft.

Der monatliche Zuschuss soll für Ausgaben eingesetzt werden, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch entstehen und nicht durch andere staatliche Zuwendungen gedeckt werden, wie etwa Lernmittel, Fachbücher, die Anschaffung höherwertiger technischer Hilfsmittel wie Notebooks, eintägige Unterrichtsgänge oder Schulfahrten sowie zusätzliche kostenpflichtige Bildungsangebote wie Theaterbesuche und Nachhilfeangebote.

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – das sogenannte „Meister-BAföG“ – begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, zum Beispiel Meisterkursen oder anderen Lehrgängen, die auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereiten.

Ziel ist es, Sie als Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und damit einen Anreiz zum Schritt in die Selbständigkeit zu schaffen.

Antragstellung

AFBG muss schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Zuständig für Antragsbearbeitung und Auszahlung des AFBG ist das Jugendamt, welches auf Wunsch beim Ausfüllen des Antrages behilflich ist. Hierzu sollte vorher ein persönlicher Termin vereinbart werden.

Die Zuständigkeit der Bearbeitung richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens.

Wir bitten Sie, Ihre Anträge (BAföG, AFBG, BbgAföG) vorzugsweise online zu stellen. Vollständig ausgefüllte Anträge und Formulare können so schneller bearbeitet werden. 

Andernfalls können Sie Ihren Antrag postalisch oder persönlich zu unseren Öffnungszeiten im Amt für Ausbildungsförderung  abgegeben.

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeit des Ansprechpartners richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamen des Antragstellers.

BuchstabeAnsprechpartner/-inZimmerTelefon
 —Herr Müller (Teamleiter)5.051 0355 / 612 – 3536
 A – JFrau Schmidt5.0620355 / 612 – 3546
K – PHerr Hermann5.0610355 / 612 – 3535
Q – ZFrau Gaier5.0610355 / 612 – 3514

Kontakt & Erreichbarkeit

Anschrift
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus

Sie finden uns im Technischen Rathaus in der 5. Etage.
Nutzen Sie beim Betreten des Technischen Rathauses die Fahrstühle auf der rechten Seite.

E-Mail

bafoeg@cottbus.de

Erreichbarkeit

Dienstag                                           09.00 – 12.00 Uhr
                                                          13.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag                                      09.00 – 12.00 Uhr
                                                          13.00 – 18.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung

Weiterführende Informationen:

Informationen zum BAföG
Für allgemeine Fragen zum BAföG nutzen Sie gern die Seite des Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Informationen und Antragsformulare zum BbgAföG
finden Sie auf der Internetseite des Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Informationen zum AFBG
Für allgemeine Fragen zum AFBG nutzen Sie gern die Seite des Bundesministerium für Bildung und Forschung

Antragsunterlagen Bundesausbildungsförderung für Schüler (BAföG)

Formblatt_01-2025

Formblatt_02-2025

formblatt_03-2025

formblatt_04-2025-Kind

Formblatt_07-2022-Aktualisierung

Formblatt_08-2022-Vorausleistung

Antragsunterlagen Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Formblatt A

Formblatt A Anlage 1

Formblatt A Anlage 2

Formblatt B

Formblatt F

Formblatt G - Prüfungsvorbereitungsphase

Formblatt M

Formblatt W

Formblatt Z

KV_PV Bescheinigung

Verzichtserklärung 2

Antragsunterlagen Brandenburgische Ausbildungsförderung (BbgAföG)

BbgAföGF1Antrag

BBgAföGF_Erklärung_Soziallg

SCHULBESCHEINIGUNG blanko

Einkommen Eltern