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Mein Kind wechselt in die 7. Klasse

Liebe Eltern,

mit dem Übergang von der Grundschule in die Jahrgangsstufe 7 beginnt für Ihr Kind ein neuer Abschnitt der schulischen Laufbahn. Nach der 6. Klasse stehen verschiedene weiterführende Schulen und Bildungswege offen. Die Entscheidung für eine Schule ist deshalb ein wichtiger Schritt, bei dem sowohl die Interessen und Leistungen Ihres Kindes als auch die unterschiedlichen Bildungsangebote berücksichtigt werden sollten.

Damit Sie Ihr Kind bei dieser Entscheidung unterstützen können, finden Sie auf dieser Seite die wichtigsten allgemeinen Informationen zum Übergangsverfahren, zu den Schulformen, zur Schulwahl und zum Aufnahmeverfahren.

 

 

Welche weiterführenden Schulen gibt es?

In Cottbus/Chóśebuz stehen verschiedene weiterführende Schulen zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Gymnasien, Gesamtschulen und Oberschulen. Die Schulen unterscheiden sich unter anderem hinsichtlich ihrer Bildungsgänge, pädagogischen Konzepte, Fremdsprachenangebote und besonderen schulischen Profile. Neben den staatlichen Schulen gibt es in Cottbus/Chóśebuz auch Schulen in freier Trägerschaft mit eigenen pädagogischen Konzepten und Aufnahmeverfahren.

Welche Schule passt zu meinem Kind?

Die Wahl der weiterführenden Schule sollte gemeinsam mit Ihrem Kind getroffen werden. Dabei ist es sinnvoll, nicht nur auf den gewünschten Schulabschluss zu schauen, sondern auch auf die persönlichen Interessen, die schulischen Leistungen und die Lernbedürfnisse Ihres Kindes. Informieren Sie sich über die verschiedenen Schulen und vergleichen Sie deren Angebote. Besonders hilfreich sind die Schulprofile, Informationen zu den angebotenen Fremdsprachen, Wahlpflichtfächern und besonderen Fördermöglichkeiten. Nutzen Sie nach Möglichkeit Tage der offenen Tür, Informationsveranstaltungen und digitale Angebote der Schulen, um sich ein Bild von den jeweiligen Unterrichtsangeboten und pädagogischen Konzepten zu machen.

Wie läuft das Aufnahmeverfahren ab?

Das Aufnahmeverfahren für die Jahrgangsstufe 7 folgt festgelegten schulrechtlichen Bestimmungen. Die Grundschulen informieren die Eltern über die notwendigen Unterlagen und den Ablauf der Anmeldung. In der Regel erhalten die Schülerinnen und Schüler im Zusammenhang mit dem Halbjahreszeugnis der 6. Klasse das Grundschulgutachten und die erforderlichen Anmeldeunterlagen. Die Eltern geben darin den gewünschten Bildungsgang sowie die bevorzugten Schulen an. Je nach Verfahren können auch Angaben zur zweiten Fremdsprache oder zum gewünschten Wahlpflichtfach erforderlich sein. Die vollständigen Unterlagen werden innerhalb des vorgesehenen Verfahrens über die Grundschule eingereicht.

Welche Kriterien gelten für die Aufnahme?

Die Aufnahme richtet sich nach der Schulform, den gesetzlichen Auswahlkriterien und den verfügbaren Schulplätzen. Je nach Schulform können beispielsweise die schulische Eignung, die Wohnortnähe oder besondere Härtefälle berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Aufnahme an der gewünschten Schule besteht nicht allein aufgrund der Angabe als Erst- oder Zweitwunsch.

Was passiert, wenn kein Schulwunsch erfüllt werden kann?

Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens können Eltern grundsätzlich eine Erstwunschschule und eine Zweitwunschschule benennen. Kann die Erstwunschschule Ihr Kind nicht aufnehmen, wird der Antrag im vorgesehenen Verfahren an der Zweitwunschschule berücksichtigt. Auch dort sind die geltenden Aufnahmekriterien und verfügbaren Schulplätze maßgeblich. Wenn weder die Erstwunschschule noch die Zweitwunschschule eine Aufnahme ermöglichen kann, wird das weitere Verfahren durchgeführt. Dabei können Schulen mit noch verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt werden.

Was sollten Eltern beachten?

Nutzen Sie die Beratung durch die Grundschule und informieren Sie sich frühzeitig über die Schulprofile, Aufnahmebedingungen und erforderlichen Unterlagen. Wenn Ihr Kind eine Schule in freier Trägerschaft besuchen soll, informieren Sie sich direkt bei dieser Schule über das eigenständige Anmeldeverfahren.

Unser Tipp: Beginnen Sie frühzeitig mit der Orientierung und beziehen Sie Ihr Kind in die Entscheidung ein. Ein Vergleich der Schulen, ein Gespräch mit der Klassenleitung und die Beschäftigung mit den verschiedenen Bildungswegen helfen dabei, eine gut begründete Entscheidung für den weiteren Schulbesuch zu treffen.

Wichtig: Ein Zweitwunsch sollte ebenfalls sorgfältig ausgewählt werden. Es ist nicht garantiert, dass die Erstwunschschule Ihr Kind aufnehmen kann oder dass der Zweitwunsch automatisch erfüllt wird.