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Sorbisch-Übersetzung via Sotra: Erstübersetzung dauert 1–2 Min. (Limit bei Überlänge)
Bunte Bastel- und Schulmaterialien liegen auf dem Tisch: ein Deko-Kegel mit Schleife, Stifte, Schere und Locher.

Mein Kind kommt in die 1. Klasse

Liebe Eltern,

der erste Schultag ist für Kinder und ihre Familien ein ganz besonderer Meilenstein. Mit dem Eintritt in die Grundschule beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der viele spannende Erfahrungen, neue Freundschaften und wichtige Entwicklungsschritte mit sich bringt.

Damit Sie Ihr Kind gut auf diesen Schritt vorbereiten können, haben wir nachfolgend die wichtigsten Informationen zur Schulpflicht, zur Ermittlung der zuständigen Grundschule und zur Schulanmeldung zusammengestellt.

 

 

Welche Grundschule ist für mein Kind zuständig?

Welche Grundschule ist für mein Kind zuständig?

Die zuständige Grundschule richtet sich grundsätzlich nach Ihrem Wohnort. Grundlage hierfür ist die Schulbezirkssatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz. Über die Straßensuche können Sie ermitteln, welcher Grundschule Ihr Wohngebiet zugeordnet ist.
Zuständige Grundschule finden

Kann ich eine andere Grundschule wählen?

Kann ich eine andere Grundschule wählen?

Grundsätzlich haben Eltern im Rahmen der geltenden schulrechtlichen Bestimmungen die Möglichkeit, eine andere Grundschule innerhalb der Stadt Cottbus/Chóśebuz zu wählen. Wenn die gewünschte Grundschule nicht mit der für den Wohnort zuständigen Grundschule übereinstimmt, ist zunächst die Anmeldung an der zuständigen Grundschule erforderlich. Anschließend kann die Anmeldung an der gewünschten Grundschule erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme an einer Wunschschule nicht automatisch gewährleistet werden kann. Die verfügbaren Schulplätze, die festgelegten Aufnahmekapazitäten und die geltenden rechtlichen Bestimmungen sind zu berücksichtigen. Über die Aufnahme entscheidet die zuständige Schulleitung.

Wann wird mein Kind schulpflichtig?

Die Schulpflicht ist im Brandenburgischen Schulgesetz geregelt. Grundsätzlich beginnt sie für Kinder, die bis zum 30. September eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Jahres. Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. In begründeten Ausnahmefällen ist auch eine vorzeitige Aufnahme von Kindern möglich, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden. Entsprechende Anträge sollen durch geeignete Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes unterstützt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann außerdem eine Zurückstellung vom Schulbesuch beantragt werden. Über eine solche Zurückstellung entscheidet die Schulleitung der aufnehmenden Schule nach den geltenden schulrechtlichen Bestimmungen.

Wie erfolgt die Anmeldung?

Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich an der zuständigen Grundschule. Im Rahmen der Anmeldung wird das Kind persönlich vorgestellt. Die Schule prüft die erforderlichen Unterlagen und informiert die Eltern über die weiteren Schritte. Bitte beachten Sie die von der Schule bekannt gegebenen Anmeldezeiträume und vereinbaren Sie bei Bedarf vorab einen Termin. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören insbesondere die Geburtsurkunde, ein Ausweisdokument der anmeldenden Person sowie die Nachweise zur Sprachstandsfeststellung und zum Masernschutz. Je nach Situation können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Wie geht es nach der Anmeldung weiter?

Nach der Anmeldung informiert die Grundschule über die weiteren Schritte bis zum Schulbeginn. Dazu können beispielsweise Hinweise zur Vorbereitung auf den Schulalltag, zur Einschulungsfeier und zu organisatorischen Abläufen gehören. Die Einschulungsfeier wird von jeder Grundschule individuell organisiert. Informationen zum Ablauf erhalten Sie direkt von der aufnehmenden Schule.

Was muss ich außerdem beachten?

Vor der Einschulung ist eine schulärztliche Untersuchung verpflichtend. Zudem muss die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung nachgewiesen werden. Wenn Ihr Kind keine Kindertageseinrichtung besucht, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über das weitere Verfahren. In Cottbus/Chóśebuz bestehen auch Möglichkeiten, Grundschulen mit sorbischen/wendischen Unterrichtsangeboten zu besuchen. Wenn Sie sich für den Erwerb oder die Förderung der sorbischen/wendischen Sprache interessieren, informieren Sie sich frühzeitig über die entsprechenden Angebote und Voraussetzungen an den jeweiligen Schulen.

Unser Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig über die zuständige Grundschule, die Anmeldeunterlagen und die erforderlichen Untersuchungen. So bleibt genügend Zeit, offene Fragen zu klären und Ihr Kind in Ruhe auf den neuen Lebensabschnitt vorzubereiten.