Im Land Brandenburg gibt es für den Bereich Schule geteilte Zuständigkeiten:
Für die inneren Schulangelegenheiten ist das Schulamt zuständig und für die äußeren Schulangelegenheiten ist der Schulträger verantwortlich.
Der Fachbereich Schulen (FB 40) als öffentlicher Schulträger ist ein wichtiger Bestandteil zur Realisierung der organisatorischen, technischen und finanziellen Rahmenbedingungen für die notwendigen Bildungsangebote an den Cottbuser Schulen zur Sicherung von Unterricht und Erziehung auf Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetz.
Wesentliche Aufgaben des Schulträgers sind z. Bsp.:
Verwaltungsleistungen des Fachbereiches Schulen (mit Formularen)
Service des Landes Brandenburg
Verwaltung | 0355 612-2474 |
DigitalPakt | 0355 612-2467 |
IT an Schulen | 0355 612-3465 oder 0355 612-2463 |
Unterkunft und Verpflegung | 0355 612-2483 |
Schülerspeisung | 0355-612-2466 |
Schulumlage | 0355 612-2478 |
Bildungs- und Schulentwicklung | 0355 612-2465 |
Schulorganisation | 0355 612-2464 |
Fördermittel | 0355 612-2771 |
In Cottbus gibt es in kommunaler Trägerschaft 12 Grundschulen, 2 Gesamtschulen, 3 Oberschulen, 4 Gymnasien, 2 Förderschulen (davon eine mit Grundschulteil), ein Oberstufenzentrum und eine Schule des zweiten Bildungsweges.