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Weiteres Verfahren nach Urteil zu Modellstadt-Bescheid

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz wird Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht einlegen. Das hat die Stadtverordnetenversammlung in nicht öffentlicher Sitzung mehrheitlich gebilligt. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg zum Sanierungsgebiet „Modellstadt Cottbus – Innenstadt“. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht hatte in seinem Urteil auf Ausfertigungsmängel hingewiesen sowie auf nach Ansicht des Gerichts vorliegenden Dokumentationsfehler bei der Wertermittlung in den frühen 1990er Jahren. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Cottbus in demselben Verfahren zugunsten der Stadt Cottbus/Chóśebuz entschieden. 

In der Öffentlichkeit genannte Zahlen in zweistelliger Millionenhöhe sind nicht Gegenstand der laufenden Verfahren.

Verhandelt wird derzeit eine Klage; weitere ca. 50 ähnliche Verfahren sind noch beim Verwaltungsgericht anhängig und überwiegend zunächst ruhend gestellt. Der weitere Rechtsweg kann dazu führen, dass das Urteil des OVG entweder aufgehoben oder aber bestätigt wird. Unabhängig von der Nichtzulassungsbeschwerde wird die Stadt Cottbus/Chóśebuz die Hinweise des OVG parallel beachten und die erforderlichen Entscheidungen zur Heilung etwaiger Sanierungsmängel vorbereiten und mit den Stadtverordneten treffen. 

An der gesetzlichen Pflicht zur Erhebung der Ausgleichsbeträge ändert sich nichts. Sollten Bescheide aufgrund der Gerichtsbeschlüsse aufgehoben werden, müssten anschließend nach Heilung und Behebung der durch das Gericht gerügten Mängel erneut Bescheide erstellt werden.