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Start der Kältehilfe in Cottbus/Chóśebuz

Ab dem 01.11.2026 werden die Angebote der Stadtmission im Rahmen der Kältehilfe erweitert. 

In den zurückliegenden Wintern waren in Cottbus/Chóśebuz keine Kältetoten zu beklagen. Dazu ist eine gute und engmaschige Netzwerkarbeit nötig, um alle Informationen an mehreren Anlaufstellen zugänglich und Hilfe möglich zu machen.

Zur Vermeidung von Kältetoten tragen unter anderem der regelmäßige Austausch zwischen städtischen Angestellten im Außendienst (Fachbereich Ordnung und Sicherheit), den Fachbereichen Soziales und Gesundheit sowie die Förderung der Stadt von Streetworkern des Diakonischen Werkes Niederlausitz bei. Sobald Menschen bekannt werden, welche ohne Obdach sind, werden diese auf-gesucht. Es werden Unterkunftsangebote gemacht, Schlafsäcke und Kleidung ausgegeben, zudem wird geprüft, ob Leistungen zum Lebensunterhalt oder auch andere Hilfen erforderlich sind.

Folgende Angebote stellt die Stadtmission ganzjährig zur Verfügung:

  • Tagesaufenthalt mit Zugang zu sanitären Einrichtungen (Toilette, Dusche)
  • Möglichkeit zum Wäschewaschen und Trocknen
  • Kleiderkammer mit saisonaler Bekleidung
  • ein Aufenthaltsraum zum Ausruhen und Aufwärmen
  • Tee, Kaffee, alkoholfreie Getränke
  • Tägliches Mittagessen ab 12:00 Uhr
  • Beratungs- und Unterstützungsangebote; Streetwork
  • Beschäftigungsangebote (Ausflüge, Kreativangebote, Bowlingnachmittage etc.)
  • Streetwork


Kontakt: Straßenkaffee/Stadtmission, Wilhelm-Külz-Straße 10 a, 03046 Cottbus
Träger: Diakonisches Werk Niederlausitz gGmbH, Angebote und Beratung

Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 7:30 – 17:00 Uhr
Winternotdienst: Samstag, Sonntag, Feiertag: 7:30 – 18:00 Uhr
Telefon: 03 55 / 3 83 24 98, Fax: 03 55 / 28 89 09 87

Wohnungslosigkeit möglichst zu verhindern ist in der Stadt Cottbus/Chóśebuz seit fast 3 Jahrzehnten ein zentraler Ansatz. Die Stadt hat im Februar 1997 eine Fachstelle „Wohnhilfen“ zur Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit nach den Empfehlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle als zentrale Koordinierungs- und Steuerungsstelle für Wohnungsnotfälle eingerichtet. Diese wurde dem Fachbereich Soziales zugeordnet.
Durch die Bündelung der unterschiedlichen (sozial-, wohnungs- und ordnungsbehördlichen) Verwaltungsbereiche an einer zentralen Stelle können Kompetenzunklarheiten und Doppelarbeiten vermieden werden. So kann betroffenen Personen schnell und umfassend geholfen werden, zum Beispiel durch:

  • Beratung und Unterstützung
  • Schuldenübernahme nach den Sozialgesetzbüchern II und XII
  • ordnungsbehördliche Unterbringung
  • die Verantwortung (Fachaufsicht) für die Unterkünfte für wohnungslose Menschen sowie
  • Auslösung und Sicherstellung weitergehender Hilfen


Kontakt: Fachstelle zur Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit
Fachbereich Soziales: Thiemstraße 37, 03050 Cottbus
Fachbereich 50 – Soziales – Stadt Cottbus/Chóśebuz
Telefon Sekretariat: 0355 – 612 4801 zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung
Sprechzeiten: Dienstag von 09 – 12 und 13 – 17 Uhr und Donnerstag von 09 – 12 Uhr und 13-18 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Seit Gründung der Fachstelle sind Räumungsklagen und Zwangsräumungen aufgrund der präventiven und nachgehenden Maßnahmen rückläufig. Durch Nachbegleitung betroffener Haushalte kann zudem vermieden werden, dass diese erneut zu Wohnungsnotfällen werden.

An den Zahlen zur Unterbringungserfordernis nach dem Ordnungsbehördengesetz (OBG) im Rahmen der Gefahrenabwehr wird deutlich, dass ein Großteil der von Zwangsräumung betroffenen Personen den Wohnraum bereits aufgegeben haben, ohne ihn ordnungsgemäß an den Vermieter zurückzugeben.

Jahr1997200120052016202530.06.2026
fristlose Kündigungeno.a.o.a.o.a.354276152
Räumungsklageno.a.31522212612265
Zwangsräumungen28926515611811562
davon durchgeführto.a.16191938444
Unterbringungserfordernis nach OBG3877356

In Cottbus/Chóśebuz stehen für alle Menschen entsprechend der gesetzlichen Möglichkeiten Unterbringungsangebote und weitere unterstützende Hilfen zur Verfügung! 

Ein Großteil der als wohnungslos erfassten Personen in Cottbus/Chóśebuz lebt in regulärem Wohnraum im Stadtgebiet, ohne Mietvertrag, sondern mit einer öffentlich-rechtlichen Zuweisung. Die Anzahl der Nutzer der Notschlafstelle (Personen ohne Obdach) ist sehr gering. 

Die Notschlafstelle „Obdachlosenhaus“ hat eine Kapazität von aktuell 12 Schlafplätzen (9 für männliche, 3 für weibliche Personen).

Standort: Ostrower Damm 2 in 03046 Cottbus
Träger: Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Cottbus-Spree-Neiße-West e. V.
Geöffnet ab 17:00 Uhr abends bis 8:00 Uhr morgens
Telefon: 0355 – 38 19 325

Jahr199720012005201620202023202530.06.2026
monatliche Anzahl der Übernachtungen im Durchschnitt34617215185169339305290
Anzahl Personeno.A.o.A.10710181718

Aktuell (Stand 27.10.2026) nutzen 7 männliche und 2 weibliche Personen die Notschlafstelle.

Die öffentlich-rechtliche Unterbringung stellt jedoch keine Zwangsbeherbergung dar, eine Nutzung der Unterkünfte steht Betroffenen grundsätzlich frei. Dies beruht auf dem Grundrecht der Menschenwürde, gegen seinen Willen darf ein Mensch ausschließlich aus strafrechtlichen Gründen oder bei Selbst- und Fremdgefährdung und nur mittels eines richterlichen Beschlusses untergebracht werden. Auch zur Inanspruchnahme von Sozialleistungen, medizinischen Behandlungen und unterstützenden Hilfen besteht keine Verpflichtung.

Dennoch sind Menschen, die sich ganztägig im Freien aufhalten, besonderen Gefahren ausgesetzt. Daher ruft die Stadtverwaltung wiederholt dazu auf, den Fachbereich Soziales oder die Polizei zu informieren, sofern offensichtlich obdach- und hilflose (z. B. draußen schlafende) Personen bemerkt werden. Es wird jedoch um Verständnis gebeten, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen zu den Einzelschicksalen und eingeleiteten Maßnahmen keine Auskunft erteilt werden kann.

Alle können helfen, Kältetote in der Stadt Cottbus/Chóśebuz zu vermeiden!