Das Entnahmeverbot von Wasser aus Seen, Flüssen und Gräben kann wieder aufgehoben werden. Ein entsprechender Widerruf gilt ab dem 08.09.2026. Die Ende Juni erlassene Allgemeinverfügung tritt außer Kraft. Hintergrund ist die Situation am auch für Cottbus/Chóśebuz maßgeblichen Unterpegel in Leibsch, der nach den Niederschlägen der zurückliegenden Tage wieder verbesserte Abflusswerte aufweist. Das Landesamt für Umwelt hat daher entschieden, dass die Einschränkungen zurückgenommen werden können.