Vorkaufsrechtsatzung Seevorstadt Satzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über das besondere Vorkaufsrecht für den Bereich der zukünftigen Seevorstadt Cottbuser Ostsee
Organisationseinheit: Fachbereich 61 – Stadtentwicklung
Veröffentlichung: Amtsblatt Nr. 13/2020 vom 12.12.2020
Inkrafttreten: 12.12.2020
Inhalt
§ 1 Anordnung des Vorkaufsrechts
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
§ 3 Inkrafttreten
Anlage 1 – Übersichtskarte
Anlage 2 – Begründung zur Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Stadt Cottbus/Chóśebuz für den Bereich der zukünftigen Seevorstadt Cottbuser Ostsee
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
§ 3 Inkrafttreten
Anlage 1 – Übersichtskarte
Anlage 2 – Begründung zur Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Stadt Cottbus/Chóśebuz für den Bereich der zukünftigen Seevorstadt Cottbuser Ostsee