Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) der Stadt Cottbus/Chóśebuz
Organisationseinheit: Fachbereich 32 – Ordnung und Sicherheit
Veröffentlichung: Amtsblatt Nr. 15/2021 vom 18.12.2021
Inkrafttreten: 19.12.2021
Inhalt
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Gebührenpflicht und Haftung
§ 3 Gebührenmaßstab und -höhe
§ 4 Gebühren in besonderen Fällen
§ 5 Widerspruchsgebühren
§ 6 Auslagen
§ 7 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr
§ 8 Beitreibung
§ 9 Inkrafttreten
§ 2 Gebührenpflicht und Haftung
§ 3 Gebührenmaßstab und -höhe
§ 4 Gebühren in besonderen Fällen
§ 5 Widerspruchsgebühren
§ 6 Auslagen
§ 7 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr
§ 8 Beitreibung
§ 9 Inkrafttreten