Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Plätzen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Cottbus (Gebührensatzung der kommunalen Horte)
Organisationseinheit: Fachbereich 51 – Jugendamt
Veröffentlichung: Amtsblatt Nr. 08/2013 vom 22.06.2013
Inkrafttreten: 01.08.2013
Inhalt
§ 1 Erhebungsgrundsatz
§ 2 Gebührenschuldner
§ 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld
§ 4 Gebührenhöhe
§ 5 Festsetzung der Gebühr
§ 6 Erlass der Gebühr
§ 7 Auskunftspflichten
§ 8 Inkrafttreten
§ 2 Gebührenschuldner
§ 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld
§ 4 Gebührenhöhe
§ 5 Festsetzung der Gebühr
§ 6 Erlass der Gebühr
§ 7 Auskunftspflichten
§ 8 Inkrafttreten