Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen im Jahr 2026
Organisationseinheit: Fachbereich 32 – Ordnung und Sicherheit
Veröffentlichung: Amtsblatt Nr. 1/2026 vom 16.01.2026
Inkrafttreten: 01.01.2026
Inhalt
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Absatz 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Absatz 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Absatz 4 des brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 4 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Absatz 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Absatz 4 des brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 4 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
Vorgänger
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen im Jahr 2025
- Inkrafttreten
- 01.01.2025
- Außerkrafttreten
- 31.12.2025
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 23/2024 vom 07.12.2024
Inhalt anzeigen
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Absatz 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Absatz 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Absatz 4 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 4 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Absatz 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Absatz 4 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 4 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen im Jahr 2024
- Inkrafttreten
- 01.01.2024
- Außerkrafttreten
- 31.12.2024
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 23/2023 vom 09.12.2023
Inhalt anzeigen
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 4 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 4 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 4 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 4 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Cottbus/Chósebuz über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen im Jahr 2023
- Inkrafttreten
- 01.01.2023
- Außerkrafttreten
- 31.12.2023
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 17/2022 vom 17.12.2022
Inhalt anzeigen
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 4 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 4 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 4 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 4 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen im Jahr 2022
- Inkrafttreten
- 01.01.2022
- Außerkrafttreten
- 31.12.2022
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 15/2021 vom 18.12.2021
Inhalt anzeigen
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 4 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 4 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 4 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 4 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen im Jahr 2021
- Inkrafttreten
- 01.01.2021
- Außerkrafttreten
- 31.12.2021
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 13/2020 vom 12.12.2020
Inhalt anzeigen
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 4 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 4 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 4 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 4 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen im Jahr 2020
- Inkrafttreten
- 01.01.2020
- Außerkrafttreten
- 31.12.2020
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 15/2019 vom 14.12.2019
Inhalt anzeigen
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 4 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 4 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend
§ 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend
§ 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 5 Abs. 4 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 4 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 4 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend
§ 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend
§ 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 5 Abs. 4 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen im Jahr 2019
- Inkrafttreten
- 01.01.2019
- Außerkrafttreten
- 31.12.2019
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 14/2018 vom 29.12.2018
Inhalt anzeigen
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 4 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 4 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten/Außerkrafttreten
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 4 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 4 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Cottbus/Chósebuz über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen im Jahr 2018
- Inkrafttreten
- 01.01.2018
- Außerkrafttreten
- 31.12.2018
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 14/2017 vom 16.12.2017
Inhalt anzeigen
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 1 und 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 4 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 4 Inkrafttreten
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 4 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 4 Inkrafttreten
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Cottbus über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2017
- Inkrafttreten
- 01.01.2017
- Außerkrafttreten
- 31.12.2017
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 12/2016 vom 31.12.2016
Inhalt anzeigen
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 4 Inkrafttreten/Außerkrafttreten
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 4 Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Cottbus über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2016
- Inkrafttreten
- 01.01.2016
- Außerkrafttreten
- 31.12.2016
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 11/2015 vom 12.12.2015
Inhalt anzeigen
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 4 Inkrafttreten
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 4 Inkrafttreten
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Cottbus über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2015
- Inkrafttreten
- 12.12.2015
- Außerkrafttreten
- 31.12.2015
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 11/2015 vom 12.12.2015
Inhalt anzeigen
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 4 Inkrafttreten
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 4 Inkrafttreten
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Cottbus über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2015 entsprechend § 5 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
- Inkrafttreten
- 01.01.2015
- Außerkrafttreten
- 31.12.2015
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 21/2014 vom 13.12.2014
Inhalt anzeigen
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 4 Inkrafttreten
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 4 Inkrafttreten
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Cottbus über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2014
- Inkrafttreten
- 01.01.2014
- Außerkrafttreten
- 31.12.2014
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 16/2013 vom 14.12.2013
Inhalt anzeigen
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 4 Inkrafttreten
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 4 Inkrafttreten
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Cottbus über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2013 entsprechend § 5 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
- Inkrafttreten
- 01.01.2013
- Außerkrafttreten
- 31.12.2013
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 13/2012 vom 29.12.2012
Inhalt anzeigen
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 4 Inkrafttreten
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 4 Inkrafttreten
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Cottbus über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2012 entsprechend § 5 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
- Inkrafttreten
- 01.01.2012
- Außerkrafttreten
- 31.12.2012
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 11/2011 vom 26.11.2011
Inhalt anzeigen
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 4 Inkrafttreten
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 4 Inkrafttreten
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Cottbus über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im 2. Halbjahr 2011 entsprechend § 5 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
- Inkrafttreten
- 20.05.2011
- Außerkrafttreten
- 31.12.2011
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 06/2011 vom 21.05.2011
Inhalt anzeigen
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 (1) des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 (2) des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 4 Inkrafttreten
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 (2) des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 4 Inkrafttreten
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Cottbus über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im 1. Halbjahr 2011 entsprechend § 5 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
- Inkrafttreten
- 20.02.2011
- Außerkrafttreten
- 30.06.2011
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 02/2011 vom 19.02.2011
Inhalt anzeigen
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 (1) Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 (2) Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 4 Inkrafttreten/Außerkrafttreten
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 (2) Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 4 Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Cottbus über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2010 entsprechend § 5 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetze
- Inkrafttreten
- 08.08.2010
- Außerkrafttreten
- 31.12.2010
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 07/2010 vom 07.08.2010
Inhalt anzeigen
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 (1) Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 (2) Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 4 Inkrafttreten/Außerkrafttreten
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 (2) Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 4 Inkrafttreten/Außerkrafttreten