Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen im Jahr 2026
Organisationseinheit: Fachbereich 32 – Ordnung und Sicherheit
Veröffentlichung: Amtsblatt Nr. 1/2026 vom 16.01.2026
Inkrafttreten: 01.01.2026
Inhalt
Präambel
1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Absatz 1
des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Absatz 2
des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Absatz 4
des brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 4 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Absatz 1
des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Absatz 2
des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Absatz 4
des brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 4 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
Vorgänger
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen im Jahr 2025
Inhalt anzeigen
Präambel
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Absatz 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Absatz 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Absatz 4 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 4 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Absatz 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Absatz 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Absatz 4 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 4 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
- Inkrafttreten
- 01.01.2025
- Außerkrafttreten
- 31.12.2025
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 23/2024 vom 07.12.2024
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen im Jahr 2024
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§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 1
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 4 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 4
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend
§ 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend
§ 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 5 Abs. 4 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 4 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 4
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend
§ 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend
§ 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 5 Abs. 4 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
- Inkrafttreten
- 01.01.2024
- Außerkrafttreten
- 31.12.2024
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 23/2023 vom 09.12.2023
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Cottbus/Chósebuz über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen im Jahr 2023
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§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 1
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 4 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 4
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend
§ 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend
§ 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 5 Abs. 4 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 4 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 4
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend
§ 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend
§ 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 5 Abs. 4 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
- Inkrafttreten
- 01.01.2023
- Außerkrafttreten
- 31.12.2023
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 17/2022 vom 17.12.2022
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen im Jahr 2022
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§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 1
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 4 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 4
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend
§ 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend
§ 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 5 Abs. 4 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 4 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 4
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend
§ 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend
§ 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 5 Abs. 4 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
- Inkrafttreten
- 01.01.2022
- Außerkrafttreten
- 31.12.2022
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 15/2021 vom 18.12.2021
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen im Jahr 2021
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§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 1
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 4 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 4
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend
§ 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend
§ 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 5 Abs. 4 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 4 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 4
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend
§ 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend
§ 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 5 Abs. 4 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
- Inkrafttreten
- 01.01.2021
- Außerkrafttreten
- 31.12.2021
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 13/2020 vom 12.12.2020
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen im Jahr 2020
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§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 1
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 4 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 4
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend
§ 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend
§ 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 5 Abs. 4 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 4 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 4
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend
§ 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend
§ 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 5 Abs. 4 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
- Inkrafttreten
- 01.01.2020
- Außerkrafttreten
- 31.12.2020
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 15/2019 vom 14.12.2019
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen im Jahr 2019
Inhalt anzeigen
§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 1
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 4 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 4
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2
§ 3 Hinweis auf die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen
§ 4 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 4
§ 5 Beschäftigungszeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten
- Inkrafttreten
- 01.01.2019
- Außerkrafttreten
- 31.12.2009
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 14/2018 vom 29.12.2018
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Cottbus/Chósebuz über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen im Jahr 2018
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§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 1 und 2
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 4 des
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 4 Inkrafttreten
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 4 des
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 4 Inkrafttreten
- Inkrafttreten
- 01.01.2018
- Außerkrafttreten
- 31.12.2018
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 14/2017 vom 16.12.2017
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Cottbus über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2017
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§ 1 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 1 des
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2 des
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 4 Inkrafttreten
§ 2 Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen entsprechend § 5 Abs. 2 des
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 4 Inkrafttreten
- Inkrafttreten
- 01.01.2017
- Außerkrafttreten
- 31.12.2017
- Amtsblatt
- Amtsblatt Nr. 12/2016 vom 31.12.2016