Einzelsatzung der Stadt Cottbus über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen an der Neuen Friedhofsstraße in dem Abschnitt von der Hauptstraße bis zur Nordspitze des Flurstücks 1379 außer Kraft
Organisationseinheit: Fachbereich 66 – Straßenbau und Verkehrstechnik
Veröffentlichung: Amtsblatt Nr. 15/2007 vom 29.12.2007
Inkrafttreten: 01.01.2007
Außerkrafttreten: 01.12.2012
Inhalt
§ 1 Allgemeines
§ 2 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
§ 3 Anteil der Stadt Cottbus und der Beitragspflichtigen am Aufwand
§ 4 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes
§ 5 Nutzungsfaktor für baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücksflächen
§ 6 Nutzungsfaktor bei Grundstücken mit sonstiger Nutzung
§ 7 Beitragspflichtige
§ 8 Fälligkeit
§ 9 Inkrafttreten
§ 2 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
§ 3 Anteil der Stadt Cottbus und der Beitragspflichtigen am Aufwand
§ 4 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes
§ 5 Nutzungsfaktor für baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücksflächen
§ 6 Nutzungsfaktor bei Grundstücken mit sonstiger Nutzung
§ 7 Beitragspflichtige
§ 8 Fälligkeit
§ 9 Inkrafttreten