Einzelsatzung der Stadt Cottbus über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen an der Kolkwitzer Straße/Berliner Straße in dem Bereich zwischen dem Abzweig der Kolkwitzer Straße von der Karl-Liebknecht-Straße und der Kreuzung Berliner Straße/ Schillerstraße/Lessingstraße
Organisationseinheit: Fachbereich 66 – Straßenbau und Verkehrstechnik
Veröffentlichung: Amtsblatt Nr. 09/2004 vom 14.08.2004
Inkrafttreten: 01.01.2000
Inhalt
§ 1 Allgemeines
§ 2 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
§ 3 Anteil der Stadt Cottbus und der Beitragspflichtigen am Aufwand
§ 4 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes
§ 5 Nutzungsfaktor für baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücksflächen
§ 6 Nutzungsfaktor für Grundstücksflächen mit sonstiger Nutzung
§ 7 Kostenspaltung
§ 8 Ablösung
§ 9 Beitragspflichtige
§ 10 Fälligkeit
§ 11 In-Kraft-Treten
§ 2 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
§ 3 Anteil der Stadt Cottbus und der Beitragspflichtigen am Aufwand
§ 4 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes
§ 5 Nutzungsfaktor für baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücksflächen
§ 6 Nutzungsfaktor für Grundstücksflächen mit sonstiger Nutzung
§ 7 Kostenspaltung
§ 8 Ablösung
§ 9 Beitragspflichtige
§ 10 Fälligkeit
§ 11 In-Kraft-Treten