Einzelsatzung der Stadt Cottbus über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen an der Gulbener Str. / Lieberoser Str. in dem Bereich zwischen dem Abzweig der Werbener Str. von der Gulbener Str. und der Kreuzung Erich-Weinert-Str. / Lieberoser Str. außer Kraft
Organisationseinheit: Fachbereich 66 – Straßenbau und Verkehrstechnik
Veröffentlichung: Amtsblatt Nr. 15/2004 vom 20.11.2004
Inkrafttreten: 01.01.2000
Außerkrafttreten: 01.12.2012
Inhalt
§ 1 Allgemeines
§ 2 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
§ 3 Anteil der Stadt Cottbus und der Beitragspflichtigen am Aufwand
§ 4 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes
§ 5 Nutzungsfaktor für baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücksflächen
§ 6 Nutzungsfaktor für Grundstücksflächen mit sonstiger Nutzung
§ 7 Kostenspaltung
§ 8 Ablösung
§ 9 Beitragspflichtige
§ 10 Fälligkeit
§ 11 In-Kraft-Treten
§ 2 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
§ 3 Anteil der Stadt Cottbus und der Beitragspflichtigen am Aufwand
§ 4 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes
§ 5 Nutzungsfaktor für baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücksflächen
§ 6 Nutzungsfaktor für Grundstücksflächen mit sonstiger Nutzung
§ 7 Kostenspaltung
§ 8 Ablösung
§ 9 Beitragspflichtige
§ 10 Fälligkeit
§ 11 In-Kraft-Treten