Einzelsatzung der Stadt Cottbus über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen am Finkenweg im Stadtteil Kiekebusch
Organisationseinheit: Fachbereich 66 – Grün- und Verkehrsflächen
Veröffentlichung: Amtsblatt Nr. 10/2007 vom 20.10.2007
Inkrafttreten: 01.01.2003
Inhalt
§ 1 Allgemeines
§ 2 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
§ 3 Anteil der Stadt Cottbus und der Beitragspflichtigen am Aufwand
§ 4 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes
§ 5 Nutzungsfaktor für baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücksflächen
§ 6 Beitragssatz
§ 7 Beitragspflichtige
§ 8 Fälligkeit
§ 9 Inkrafttreten
§ 1 Allgemeines
§ 2 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
§ 3 Anteil der Stadt Cottbus und der Beitragspflichtigen am Aufwand
§ 4 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes
§ 5 Nutzungsfaktor für baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücksflächen
§ 6 Beitragssatz
§ 7 Beitragspflichtige
§ 8 Fälligkeit
§ 9 Inkrafttreten
§ 2 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
§ 3 Anteil der Stadt Cottbus und der Beitragspflichtigen am Aufwand
§ 4 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes
§ 5 Nutzungsfaktor für baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücksflächen
§ 6 Beitragssatz
§ 7 Beitragspflichtige
§ 8 Fälligkeit
§ 9 Inkrafttreten
§ 1 Allgemeines
§ 2 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
§ 3 Anteil der Stadt Cottbus und der Beitragspflichtigen am Aufwand
§ 4 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes
§ 5 Nutzungsfaktor für baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücksflächen
§ 6 Beitragssatz
§ 7 Beitragspflichtige
§ 8 Fälligkeit
§ 9 Inkrafttreten