Einzelsatzung der Stadt Cottbus über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Erneuerung und Verbesserung der Dresdener Straße im Bereich vom Abzweig Ottilienstraße bis zum Abzweig Hermann-Löns-Straße
Organisationseinheit: Fachbereich 66 – Grün- und Verkehrsflächen
Veröffentlichung: Amtsblatt Nr. 13/2004 vom 16.10.2004
Inkrafttreten: 01.01.2000
Inhalt
§ 1 Erhebung des Beitrages
§ 2 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
§ 3 Anteil der Stadt Cottbus am beitragsfähigen Aufwand
§ 4 Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes
§ 5 Baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücke
§ 6 Grundstücke im Außenbereich
§ 7 Beitragspflichtige
§ 8 Fälligkeit
§ 9 In-Kraft-Treten
§ 1 Erhebung des Beitrages
§ 2 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
§ 3 Anteil der Stadt Cottbus am beitragsfähigen Aufwand
§ 4 Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes
§ 5 Baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücke
§ 6 Grundstücke im Außenbereich
§ 7 Beitragspflichtige
§ 8 Fälligkeit
§ 9 In-Kraft-Treten
§ 2 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
§ 3 Anteil der Stadt Cottbus am beitragsfähigen Aufwand
§ 4 Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes
§ 5 Baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücke
§ 6 Grundstücke im Außenbereich
§ 7 Beitragspflichtige
§ 8 Fälligkeit
§ 9 In-Kraft-Treten
§ 1 Erhebung des Beitrages
§ 2 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
§ 3 Anteil der Stadt Cottbus am beitragsfähigen Aufwand
§ 4 Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes
§ 5 Baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücke
§ 6 Grundstücke im Außenbereich
§ 7 Beitragspflichtige
§ 8 Fälligkeit
§ 9 In-Kraft-Treten