Beteiligung der Öffentlichkeit zum zweiten Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Cottbus/Chóśebuz
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 23.09.2026 den zweiten Entwurf zum Flächennutzungsplan Cottbus/Chóśebuz in der Fassung vom 30.01.2026, einschließlich der dazugehörigen Begründung und Umweltbericht sowie den Abwägungsvorschlag zum ersten Entwurf, gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Planentwurfes umfasst das gesamte Stadtgebiet der Stadt Cottbus/Chóśebuz. Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum zweiten Entwurf des Flächennutzungsplanes erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch die Veröffentlichung der Unterlagen im Internet auf der Seite www.cottbus.de/fnp vom 02.11.2026 bis einschließlich 23.12.2026. Der erweiterte Veröffentlichungszeitraum begründet sich in der Vielzahl der Stellungnahmen, die zum ersten FNP-Entwurf Cottbus/Chóśebuz eingegangen sind, einer Abwägung unterzogen wurden und in Teilen auch zu Planänderungen führten.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird folgende leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB angeboten:
Die Unterlagen werden im vorgenannten Zeitraum ergänzend im Foyer des Technischen Rathauses (Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus) öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist können die Unterlagen dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
- Montag von 06:45 bis 15:00 Uhr
- Dienstag von 06:45 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch von 06:45 bis 15:00 Uhr
- Donnerstag von 06:45 bis 18:00 Uhr
- Freitag von 06:45 bis 13:00 Uhr
- Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind bis einschließlich 23.12.2026 elektronisch über das Planungsportal des Landes Brandenburg unter https://bb.beteiligung.diplanung.de einzureichen oder via E-Mail an fnp@cottbus.de zu richten. Außerdem können Stellungnahmen schriftlich an folgende Adresse versendet werden:
Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz
Fachbereich Stadtentwicklung
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes (UmwRG) in einem Rechtsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Umweltbezogene Informationen:
Für den zweiten Entwurf zum Flächennutzungsplan Cottbus/Chóśebuz wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Der Umweltbericht enthält umweltrelevante Informationen zur Bestandsaufnahme und zu Bewertungen des Umweltzustandes, zur Prognose sowie Bewertung der Auswirkungen der Planung sowie zu den geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen. Der Umweltbericht enthält zudem Aussagen zu folgenden Schutzgütern und deren Wechselwirkungen:
- Boden und Fläche
- Wasser (Oberflächengewässer, Grundwasser)
- Klima und Luft (Luftschadstoffbelastung, Luftreinhaltung)
- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
- Landschaft
- Mensch
- Kultur- und sonstige Sachgüter
Zu den vorangegangenen Planungsständen, dem Vorentwurf sowie dem ersten Entwurf des Flächennutzungsplanes liegen außerdem Stellungnahmen von Behörden, Nachbargemeinden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vor. Diese Stellungnahmen beziehen sich in Teilen auch auf die Umweltauswirkungen der Planung. Die Stellungnahmen zum ersten Entwurf wurden gemäß § 2 Abs. 3 BauGB als Abwägungsmaterial für die Erarbeitung des zweiten FNP-Entwurfes herangezogen. Die Stellungnahmen selbst sowie der Umgang mit den Stellungnahmen zum ersten Entwurf sind in den Abwägungsprotokollen (Anlagen 8 und 9 zum Beschluss II-032/26 StVV) dokumentiert. Schlagwortartig lassen sich die umweltbezogenen Stellungnahmen wie folgt bezeichnen und gliedern:
| Umweltkategorien | Umweltbezogene Informationen |
|---|---|
| Freiraumerhalt | • Sicherung des Freiraumverbundes • Minimierung der Freirauminanspruchnahme • Sicherung und Erweiterung der grünen Infrastruktur |
| Biotopverbund | • Vernetzung vorhandener Lebensräume • Schutz und Entwicklung der biologischen Vielfalt |
| Natur und Landschaft | • Anpassung an die Darstellungen des Landschaftsplans • Kompensationsbedarf, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen • Neuausweisung von Schutzgebieten • Nachrichtliche Übernahme von Naturdenkmalen und Alleen • Umgang mit Dissensflächen aus der 1. FNP-Entwurfsfassung |
| Immissionsschutz | • Themen zu Lufthygiene, Schadstoffbelastung • genehmigungsbedürftige Anlagenstandorte • vorbeugender Immissionsschutz • Beachtung der Lärmaktionsplanung |
| Klima und Luft | • Beachtung Klimawandel • Beachtung Luftreinhalteplan • Stadt-/ Mesoklima und entsprechende Planungsgrundsätze • Sicherung von Leitbahnen für den Frischluftaustausch • Sicherung von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten |
| Oberflächen- und Grundwasser | • Versorgungs- und Regulationsleistungen (Wasserrückhalt und -ableitung) • Beachtung von Überschwemmungsbereich und Hochwasserrisikogebieten gegen Überschwemmungsgefährdung • Darstellung von HW-Schutzdeichen und -Schutzstreifen • Hinweis auf Wasserschutzgebiete • Übernahme des Gewässernetzes in den FNP • Nutzungsbeschränkungen beiderseits von Gewässern • Grundwasseranstieg/Wasserhaushalt • Bewirtschaftungsziele der Wasserkörper • Herstellung der ökologischen Durchlässigkeit • Aussagen zum Starkregenrisiko • zunehmende Niederschlagsvariabilität |
| Fläche | • Inanspruchnahme/Erhalt/Schutz land- und forstwirtschaftlicher Flächen • Flächeninanspruchnahme gemäß der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie reduzieren • nachhaltige Freiflächenplanung • Reduzierung der Flächenversiegelung |
| Boden | • Vermeidung von Neuversiegelungen |
| Wald | • Forderung nach Waldumbau/Walderhalt/Waldschutz • Kompensation für Waldumwandlung |
| Fauna | • Beachtung von Fledermausquartieren, Zauneidechsen • Ausgleich für Bodenbrüter • Schutz der Fortpflanzungsstätten • Wiederherstellung von Brutlebensräumender Arten des Offen- und Halboffenlandes |
| Geschützte Biotope | • flächendeckende Biotoptypenkartierung gefordert • Darstellung als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft |
| Mensch | • Durchgrünung urbaner Landschaften • Erhöhung der Lebensqualität durch Erholungsnutzung • keine bauliche Inanspruchnahme von Kleingärten |
| Landschaftsbild | • Erhalt von Sichtachsen |
| Ausgleich, Ersatz | • Renaturierung im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen • kommunaler Flächenpool • Sicherung des gesamtstädtischen Kompensationsbedarfes |
| Denkmalschutz | • Erhalt der Bodendenkmäler |
Folgende Stellungnahmen zum ersten FNP-Entwurf enthalten nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche umweltbezogene Inhalte:
| Nr. | Behörde / Träger öffentlicher Belange |
|---|---|
| 1190, 1191 | Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg, Referat GL 5 |
| 1008 | Gewässerverband Spree-Neiße |
| 1175, 1193 | Landesamt für Umwelt |
| 1174 | Landesbetrieb Forst Brandenburg |
| 1154 | Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR |
| 1020, 1022, 1026 | Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa |
| 1185, 1186 | Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz |
| 1030 | Wasser- und Bodenverband Oberland Calau |
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenso im Internet veröffentlicht wird.