Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021
| Datum: 22.04.2021 |
| Status: aufgehoben |
| Gültig ab: |
| Gültig bis: |
| Fachbereich: |
Das Gesetz enthält die Festlegungen der sogenannten „Bundesnotbremse“, die im Infektionsschutzgesetzt neu geregelt worden.
Gesetz zum Download:

Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 ‧ PDF ‧ 60.44 KByte ‧ 23.04.2021
Bekanntmachung des § 28b Abs. 3, Abs. 2 und Abs. 1 Nr. 4 Infektionsschutzgesetz
In der Stadt Cottbus/Chóśebuz sind seit dem 24.04.2021 die Bestimmungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Kraft getreten, da der Schwellenwert vom § 28b Abs.3, 2 IfSG überschritten wurde und die in §§ 28b Abs.3, 2 IfSG festgelegten Einschränkungen galten. Nach den vom Robert …
Kitas öffnen ab 10.05.2017 im Regelbetrieb, Schulen im Wechselunterricht (mit Tests) und im
Einzelhandel ist ab 08.05.2021 Terminshopping mit Negativtests
erlaubt.
Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 ‧ PDF ‧ 60.44 KByte ‧ 23.04.2021