Satzung der Stadt Cottbus über das besondere Vorkaufsrecht für das Gebiet des Stadtfeldes
| Datum: 18.07.2022 |
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 25.05.2022 die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB beschlossen.Die amtliche Bekanntmachung dieser Satzung einschließlich der entsprechenden Bekanntmachungsanordnung erfolgte im Amtsblatt für die Stadt Cottbus/Chóśebuz am 25.06.2022.
Ergänzend stehen die vorgenannten Dokumente und der Lageplan mit dem räumlichen Geltungsbereich der Satzung hier zum Download zur Verfügung: