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Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wohngebiet Dissenchener Hauptstraße“

Datum: 18.05.2026
Fachbereich: Fachbereich 61 – Stadtentwicklung
Amtsblatt:
Dokumente:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 26.03.2025 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Dissenchener Hauptstraße“ beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bauleitplanes sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein Wohngebiet geschaffen werden.

Das Plangebiet im Ortsteil Dissenchen/Dešank umfasst eine Gesamtfläche von ca. 3,2 Hektar. Das Gebiet grenzt nördlich an die Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen, östlich an Bestandsvegetation sowie südlich und westlich an bestehende Wohnbebauung entlang der Dissenchener Hauptstraße. Folgende Flurstücke bzw. Teilflächen (TF) befinden sich innerhalb des Geltungsbereiches:

  • Gemarkung Dissenchen, Flur 2, Flurstücke 543, 546, 703 (TF) und 859
  • Gemarkung Sandow, Flur 77, Flurstück 39

Die Lage des Plangebietes ist im Übrigen im nebenstehenden Kartenausschnitt dargestellt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Die Öffentlichkeit kann sich für den Zeitraum vom 18.05.2026 bis einschließlich 22.05.2026 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern. Die Unterlagen des Bebauungsplanes werden im Internet unter auf dieser Seite bereitgestellt.

Entsprechende Stellungnahmen sollen während dieser Zeit elektronisch per E-Mail an
bauplanung@cottbus.de übermittelt oder bei Bedarf bis zum 27.05.2026 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus gesendet werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls zum Download zur Verfügung steht.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.