Barrierefreiheit
Für die Gewährleistung der Barrierefreiheit der Webseite www.cottbus.de setzt die Stadt Cottbus/Chóśebuz das Tool eyeable sowie eine AI zur Bildbeschreibung ein. Die automatisierte Überprüfung der Barrierefreiheit wird nach der Implementierung aller Tools auf der neuen Webseite erneut durchgeführt.
Für die Gewährleistung der Barrierefreiheit der Website www.cottbus.de setzt die Stadt Cottbus/Chóśebuz die Assistenzsoftware Eye-Able® sowie eine KI-gestützte Bildbeschreibung ein. Die automatisierte Überprüfung der Barrierefreiheit wird regelmäßig wiederholt.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Cottbus/Chóśebuz ist bemüht, ihren Internetauftritt im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Maßstab der Prüfung sind die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 sowie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Geltungsbereich dieser Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt der Stadt Cottbus/Chóśebuz unter der Domain https://www.cottbus.de/ einschließlich aller dort veröffentlichten Unterseiten, insbesondere der folgenden zentralen Angebotsbereiche:
- Startseite mit aktuellen Mitteilungen, Veranstaltungshinweisen und Schnellzugriffen
- Verwaltungsleistungen und Formulare (Bürgerportal)
- Verwaltung: Verwaltungsstruktur, Geschäftsbereiche, Öffnungszeiten und Online-Terminvereinbarung
- Nachrichten und Pressemitteilungen
- Veranstaltungskalender der Stadt und der Region
- Stadtpolitik und Stadtverordnetenversammlung einschließlich Live-Streams und Mitschnitten
- Ortsrecht: Amtsblätter, Satzungen, Allgemeinverfügungen und amtliche Bekanntmachungen
- Strukturwandel, Wirtschaft und Internationales
- Kultur und Tourismus, Geschichte und Traditionen (einschließlich sorbischer/wendischer Inhalte)
- Bildung und Sport
- Stellenausschreibungen und Karriere
- Kontakt, Impressum, Datenschutz sowie die Funktion „Fehler melden“
- Suchfunktion und sorbische Übersetzungsfunktion (Sotra)
Eigenständige Webangebote der Stadt und ihrer Beteiligungen unter anderen Domains bzw. Subdomains – insbesondere das Open-Data-Portal (opendataportal.cottbus.de) und das Stadtverordneten-Informationssystem (session.cottbus.de) – sind von dieser Erklärung nicht erfasst. Für diese Angebote gelten gesonderte Erklärungen zur Barrierefreiheit.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere digitalen Angebote (Informationen und Dienste) sollen für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein.
Dieser Internetauftritt ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht oder nicht vollständig barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
a) Unvereinbarkeit mit der BbgBITV
- Alternativtexte: Noch nicht alle Bilder verfügen über vollständige und aussagekräftige Alternativtexte. Die Texte werden derzeit redaktionell und KI-gestützt ergänzt und fortlaufend vervollständigt.
- PDF- und Office-Dokumente: Insbesondere ältere Dokumente (z. B. Amtsblätter, Satzungen, Formulare) sind nicht durchgängig barrierefrei aufbereitet (u. a. fehlende Tags, unzureichende Lesereihenfolge, fehlende Alternativtexte, nicht ausgezeichnete Dokumentsprache).
- Zeitbasierte Medien: Einzelne nach dem 23. September 2020 veröffentlichte Videoaufzeichnungen verfügen noch nicht durchgängig über Untertitel oder Audiodeskription.
- Wahrnehmbarkeit und Bedienbarkeit: In einzelnen Bereichen können Farbkontraste, Fokusdarstellung, Tastaturbedienbarkeit oder Überschriften- und Strukturhierarchien noch nicht vollständig den Anforderungen entsprechen.
b) Unverhältnismäßige Belastung (§ 9 BbgBGG)
- Eingebundene Inhalte Dritter: Auf die Barrierefreiheit von Drittinhalten und -diensten (z. B. eingebettete Videos, Kartendienste, externe Buchungs- und Beteiligungsplattformen) hat die Stadt Cottbus/Chóśebuz nur eingeschränkten Einfluss. Eine vollständig barrierefreie Eigenentwicklung dieser Dienste würde eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
- Archivierte Dokumentenbestände: Die nachträgliche barrierefreie Aufbereitung des gesamten historischen Dokumentenbestands würde eine unverhältnismäßige Belastung darstellen. Auf Anfrage stellen wir Ihnen die benötigten Informationen in einer für Sie zugänglichen Form zur Verfügung (Kontaktdaten siehe unten).
c) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
- Live-Übertragungen zeitbasierter Medien (z. B. Live-Streams der Stadtverordnetenversammlung) sind nach Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vom Anwendungsbereich ausgenommen.
- Vor dem 23. September 2020 aufgezeichnete zeitbasierte Medien sowie Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden, fallen ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich.
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Die Stadt Cottbus/Chóśebuz arbeitet fortlaufend daran, Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen. Hierzu gehören insbesondere:
- Eye-Able®-Assistenzsoftware: Auf dieser Website ist die Assistenzsoftware Eye-Able® der Web Inclusion GmbH eingebunden. Sie stellt individuelle Anpassungsmöglichkeiten bereit, u. a. Vergrößerung der Darstellung, Kontrastmodi, Vorlesefunktion, Blaufilter und Anpassung von Schriftgrößen und Abständen. Die Funktionen sind über das Barrierefreiheits-Symbol auf jeder Seite erreichbar.
- Automatisierte Prüfung: Die Website wird regelmäßig mit dem Eye-Able® Report (automatisierte Prüfung aller maschinell überprüfbaren Prüfschritte) kontrolliert.
- KI-gestützte Bildbeschreibung: Alternativtexte für Bilder werden KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft.
- Mehrsprachigkeit: Inhalte können über die integrierte Übersetzungsfunktion (Sotra) in die niedersorbische Sprache übersetzt werden; weitere Sprachen stehen über die Sprachauswahl zur Verfügung.
- Redaktionelle Schulung: Die Redaktion wird fortlaufend für die barrierefreie Erstellung von Inhalten und Dokumenten sensibilisiert.
Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 10.06.2026 erstellt und zuletzt am 10.06.2026 überprüft.
Grundlage der Erklärung ist eine Selbstbewertung der Stadt Cottbus/Chóśebuz, unterstützt durch eine automatisierte Prüfung mit der Eye-Able®-Technologie der Web Inclusion GmbH (Eye-Able® Report, zuletzt geprüft am 17.02.2026 mit dem Browser Google Chrome, Version 136.0.7103.92). Automatisierte Prüfungen decken nicht alle Anforderungen ab; die Ergebnisse werden daher um manuelle Prüfungen ergänzt.
Rückmeldung und Kontakt: Barrieren melden
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Oder benötigen Sie Informationen in einer zugänglichen Form? Dann kontaktieren Sie uns bitte. Wir beantworten Ihre Anfrage schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat.
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Dr. Normen Franzke
Neumarkt 5
03046 Cottbus
Telefon: 0355 612-2017
E-Mail: normen.franzke@cottbus.de
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage innerhalb eines Monats keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg einschalten. Das Verfahren ist für Sie kostenlos; die Hinzuziehung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich. Ziel ist eine gemeinsame, außergerichtliche Lösung.
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte – Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Henning-von-Tresckow-Straße 2–13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: durchsetzung.bit@mgs.brandenburg.de
Web: Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache
Erläuterungen zu den Inhalten dieser Website, zur Navigation sowie zu dieser Erklärung in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache (DGS) finden Sie hier:
Disclaimer zur automatisierten Prüfung: Die automatische Überprüfung der Webinhalte erfolgte am 17.02.2026. Für den Aufruf der Webinhalte durch Eye-Able® wurde der Browser Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 verwendet. Die Richtigkeit der Angaben gilt für die geprüfte Anwendungsversion unter den spezifizierten Browser- und Betriebssystemparametern. Bei Einsatz abweichender Versionen oder Umgebungen kann eine abweichende Darstellung auftreten. Ergänzend zur automatisierten Prüfung werden manuelle Prüfungen durchgeführt.