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Erhebung des Elternbeitrages und des Essengeldes in der Kindertagespflege

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Erhebung des Elternbeitrages und des Essengeldes in der Kindertagespflege nach § 44 Kindertagesstättengesetz (KitaG) in der Stadt Cottbus/Chóśebuz gemäß Art. 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die vorliegende Information gibt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Aufgabenerfüllung als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

1 Kontaktdaten
1.1 Verantwortliche
Verantwortliche für die Datenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist:
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Jugendamt
Team Kindertagesbetreuung
SB Verwaltung Kindertagespflege

1.2 Funktional zuständige Stelle
Zweckmäßigerweise werden die personenbezogenen Daten durch die nachfolgend bestimmte Stelle innerhalb der Behörde verarbeitet:
Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz
Jugendamt
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
Telefon: 0355 612-3684
Fax: : 0355 612 13-3684
E-Mail: Kindertagespflege@cottbus.de

1.3 Datenschutzbeauftragte/r
Die Verantwortliche hat eine/n Datenschutzbeauftragte/n gemäß Art. 37 DSGVO benannt:
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Datenschutzbeauftragte/r
Neumarkt 5
03046 Cottbus
Telefon: 0355 612-2126
Fax: 0355- 612 13-2126
E-Mail: datenschutz@cottbus.de
Internet: www.cottbus.de/datenschutz

2 Zweckbestimmung und Rechtsgrundlagen
Die Daten werden zu nachfolgend benannten Zwecken verarbeitet:
a) Erhebung und Festsetzung der Beiträge zu den Betriebskosten (Elternbeiträge)
b) Erhebung des Eigenanteils der Mittagsverpflegung (Mittagessen) in der Kindertagespflege
Die Rechtsgrundlagen zur Verarbeitungstätigkeit bilden:
Zu a) Art. 6 Absatz 1 lit. e DSGVO i.V. mit § 44 KitaG
Zu b) Art. 6 Absatz 1 lit. c DSGVO i.V.m. mit § 44 KitaG
Sofern die Verantwortliche Daten zu einem anderen als dem ursprünglich angegebenen Zweck verarbeiten möchte, wird die betroffene Person nach den Maßgaben des Art. 13 (3) DSGVO informiert.

3 Erhebung von Daten bei Dritten
Grundsätzlich erhebt der/die Verantwortliche personenbezogene Daten bei der betroffenen Person.
Erhebt der/die Verantwortliche darüber hinaus ausnahmsweise Daten bei Dritten, wird die betroffene Person ggf. nach den Maßgaben des Art. 14 DSGVO einschließlich der Quellenangabe informiert.

4 Pflichten zur Bereitstellung personenbezogener Daten
Zu a) und b)
Es besteht die Pflicht der Angabe der vertraglich benannten Daten bzw. die für die Zweckerfüllung erforderlichen Daten gemäß § 97 a Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII).
Kommt die betroffene Person der Auskunftspflicht nicht nach wird folglich der Höchstbeitrag laut Gebührensatzung der kommunalen Kindertagesstätten und der Kindertagespflege der Stadt Cottbus/Chóśebuz festgesetzt.

5. Offenlegung gegenüber Empfängern/ Empfängerinnen
Die Verantwortliche übermittelt personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen mit Einwilligung der betroffenen Person.
Zu a) und b)
Es werden die Daten entsprechend der Einwilligungserklärung an Dritte übermittelt.
Zur Aufgabenerfüllung werden die Daten der betroffenen Person
1. zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs an die Stadtkasse intern übermittelt. Es gelten hier die Informationen unter Durchführung des Haushalts- und Kassenwesens.
2. in Einzelfällen an den Bereich des Haushalts des Jugendamtes Cottbus intern übermittelt, damit der Elternbeitrag (bei Pflege- und Heimkindern nach §§ 33, 34 SGB VIII, bei Kindern im betreuten Wohnen nach § 19 SGB VIII und bei Kindern mit einer Amtsvormundschaft) übernommen werden kann.

6 Automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling)
Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung.

7 Speicherfristen
Die Verantwortliche wird personenbezogene Daten nur so lange speichern, wie dies für die
Erreichung des unter Punkt 2 genannten Zwecks erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen eine Speicherung vorschreiben. Dies umfasst folgende Fristen:
zu a) und b)
Die Daten werden mindestens 5 Jahre mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem Elternbeitragsbescheid bzw. Bescheid zur Festsetzung des Eigenanteils zur Mittagsverpflegung Rechtskraft erlangt (Art. 5 Absatz 1 lit. e, Art. 17 Absatz 3 lit. e DSGVO i.V.m. § 45 SGB I, § 78 Absatz 3 Nr. 3 StGB) gespeichert.
Der Bescheid erlangt seine Rechtskraft wenn er unanfechtbar geworden ist, in Fällen von Rechtsbehelfen mit Unanfechtbarkeit des Rechtsbehelfsverfahrens. Gegebenenfalls sind verwaltungsgerichtliche Verfahren zu berücksichtigen.
Die Speicherfristen können sich in individuellen Fällen (z.B. bei vollstreckungsunterbrechende Maßnahmen, Niederschlagungen) verlängern, insbesondere wenn gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen oder die Daten im konkreten Fall zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen länger erforderlich sind.

8 Betroffenenrechte
Sofern nicht besondere Vorschriften entgegenstehen, werden der betroffenen Person nachfolgende Betroffenenrechte eingeräumt, die (ausg. Punkt 8.5) zweckmäßigerweise bei der unter 1.2 oder sofern diese nicht bekannt ist, bei der unter Punkt 1.3 benannten Stelle geltend zu machen sind.

8.1 Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung
• Jede betroffene Person hat neben dieser allgemeinen und der ergänzenden Informationen zur Verarbeitungstätigkeit nach Art. 15 DSGVO einen individuellen Auskunftsanspruch über ihre durch die
Verantwortliche verarbeiteten personenbezogenen Daten, insbesondere über deren Inhalt sowie individuelle Angaben zu den Punkten 2 bis 8 dieser allgemeinen Information,
• nach Art. 16 DSGVO das Recht, von der Verantwortlichen die Berichtigung von unrichtigen oder die Ergänzung von unvollständigen personenbezogenen Daten zu verlangen,
• den Anspruch, die Verantwortliche zur Löschung der betreffenden personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO aufzufordern und
• unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO das Recht, die Einschränkung der Datenverarbeitung zu fordern.

8.2 Widerspruch
Die betroffene Person kann aus Gründen einer besonderen Situation der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Aufgabenerfüllung nach Art. 6 (1) lit. e oder f DSGVO widersprechen, sofern die Verantwortliche keine schutzwürdigen Gründe für eine weitere Verarbeitung nachweisen kann.

8.3 Datenübertragbarkeit
Erfolgt die Verarbeitung mithilfe eines automatisierten Verfahrens auf Grundlage einer Einwilligung der betroffenen Person oder zur Erfüllung eines Vertrags, so kann sie die Bereitstellung ihrer Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bei der Stelle unter 1.2 verlangen.

8.4 Widerrufsrecht
Sofern die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf der Einwilligung der betroffenen Person beruht, hat sie das Recht, diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die betroffene Person wird mit der Einwilligung über das Widerrufsrecht informiert.

8.5 Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht, sich über Verletzungen des Datenschutzrechts bei nachfolgender Behörde zu beschweren:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203 356-0, Fax: 033203 356-49
E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de
Internet: www.lda.brandenburg.de

9 Benachrichtigung bei Verletzung des Datenschutzes
Bei Verletzung des Datenschutzes erfolgt durch die Verantwortliche eine Meldung an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Hat die Verletzung ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten einer natürlichen Person zur Folge, benachrichtigt die Verantwortliche die betroffene Person darüber.