Die Stadt Cottbus/Chóśebuz sucht interessierte Bürgerinnen und Bürger, die das Ehrenamt einer Schiedsperson ausüben möchten.
Wer sich bewerben möchte, muss wahlberechtigt sein, das 25. Lebensjahr vollendet haben und in der Stadt Cottbus/Chóśebuz wohnen. Das Ehrenamt ist befristet für 5 Jahre.
Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung und Geduld.
Von den Schiedspersonen werden Schlichtungsverfahren durchgeführt mit dem Ziel, eine gütliche Einigung (Vergleich) zwischen den Parteien herbeizuführen. Verhandlungsgegenstand können dabei die Streitigkeiten nach dem bürgerlichen Recht sein, wobei es sowohl um solche wegen vermögensrechtlicher Ansprüche, als auch um nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre gehen kann. Nicht zur Verhandlung stehen Streitigkeiten in Familien- und Arbeitsrechtssachen. Schiedsstellen werden aber auch in Strafsachen, nämlich bei einem so genannten Sühneversuch, tätig.
In Strafsachen ist ein erfolgloser Sühneversuch vor der Schiedsstelle Voraussetzung für eine Klageerhebung bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.
Ist das Ehrenamt einer Schiedsfrau oder eines Schiedsmannes eine interessante Herausforderung für Sie? Dann bewerben Sie sich bei der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Rechtsamt, Neumarkt 5, 03046 Cottbus.
Antragsformulare und nähere Informationen sind sowohl auf dieser Internetseite als auch im Rechtsamt (Tel.: 0355/612 2315) erhältlich.