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Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Finanzgericht Berlin-Brandenburg gesucht

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz bereitet die Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter (Schöffen) für die Wahlperiode vom 01.04.2027 bis zum 31.03.2032 vor. Gesucht werden Bürgerinnen und Bürger die am Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Cottbus/Chóśebuz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung teilnehmen möchten.

Das Ehrenamt des Richters bietet eine verantwortungsvolle Möglichkeit, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich – gefragt sind gesunder Menschenverstand, Vorurteilsfreiheit und Lebenserfahrung.

Als Voraussetzungen müssen Bürgerinnen und Bürger ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts, in Berlin oder in Brandenburg haben, die deutsche Staatsbürgerschaft im Sinne des Grundgesetzes besitzen und das Mindestalter zu Beginn der Amtsperiode beträgt 25 Jahre (Vollendung) und das Höchstalter sollte zu Beginn der Amtsperiode noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben.

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden erfahrungsgemäß für ca. zwei Sitzungen pro Kalenderjahr herangezogen. Eine Sitzung dauert in der Regel einen Tag und findet meist in Cottbus/Chóśebuz statt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger reichen den Fragebogen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste bitte bis zum 30.11.2026 an das Rechtsamt der Stadt Cottbus/Chóśebuz, Neumarkt 5, 03046 Cottbus.

Den Fragebogen und weitere Hinweise sind auf der Internetseite der Stadt Cottbus/Chóśebuz abrufbar und liegen in den Rathäusern Neumarkt und Karl-Marx-Straße am Empfang aus.

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