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Sorbisch-Übersetzung via Sotra: Erstübersetzung dauert 1–2 Min. (Limit bei Überlänge)

Bündnis „E-Scooter aus dem Weg“

Als direkte Reaktion auf die Gründung und den Druck des Bündnisses „E-Scooter aus dem Weg“, in dem auch der VdK Berlin-Brandenburg vertreten ist, greifen drei Parteien die Kernforderung des Bündnisses auf, ab dem 1. April 2027 Genehmigungen ausnahmslos für feste Stationen zu erteilen und die Flottengrößen strikt an diese Kapazitäten zu koppeln.

In Berlin zeichnet sich das Ende des unkontrollierten E-Scooter-Parkens ab. Die aktuellen Sondernutzungserlaubnisse enden am 31. März 2027. Die Parteien Die Linke, SPDkurz fürSozialdemokratische Partei Deutschlands und Bündnis 90/Die Grünen haben angekündigt, diese Genehmigungen nicht in der bisherigen Form erneut zu erteilen. Damit reagieren sie direkt auf die Forderungen des vom Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) und FUSS e.V. initiierten Bündnisses „E-Scooter aus dem Weg“, dem inzwischen 43 Organisationen, darunter auch der VdK Berlin-Brandenburg, angehören.

Politischer Rückhalt

Das Bündnis fordert, dass künftige Verleih-Genehmigungen ab April 2027 ausnahmslos für feste Stationen erteilt werden. Stadtweit dürfen nur noch so viele E-Scooter für den Umlauf zugelassen werden, wie tatsächlich Platz an diesen physischen Stationen zur Verfügung steht. Drei Parteien greifen dies nun aktiv auf. Die Spitzenkandidatin der Partei Die Linke, Elif Eralp, kündigt an: „Neue Erlaubnisse gibt es nur noch für stationsgebundene Angebote.“ Spitzenkandidat Steffen Krach (SPDkurz fürSozialdemokratische Partei Deutschlands) erklärt: „E-Scooter dürfen nur in ausgewiesenen Abstell- und Parkzonen abgestellt werden.“ Und auch Bündnis 90/Die Grünen begrüßen den Vorstoß des Bündnisses. Die verkehrspolitische Sprecherin Oda Hassepaß teilt mit: „Als Grüne unterstützen wir die Forderung des Bündnisses gegen ‚E-Scooter-Chaos auf Gehwegen‘ ausdrücklich.“

Lebensgefahr 

Querstehende E-Scooter blockieren regelmäßig die im Boden eingelassenen taktilen Blindenleitlinien. Besonders gravierend ist die Situation an Fußgängerampeln und Straßenübergängen: Werden Roller dort achtlos abgestellt, blockieren sie die Orientierungsfelder direkt vor der Fahrbahn. Für blinde Menschen entstehen so unvorhersehbare und lebensgefährliche Situationen mitten im Kreuzungsbereich. Zudem verstellen die Fahrzeuge immer häufiger die sogenannte Innere Leitlinie – also die Hauswände und Sockelkanten, an denen sich blinde Personen im öffentlichen Raum bevorzugt und sicher orientieren.

„Wir begrüßen, dass sich politisch nun endlich etwas bewegt. Nach der Wahl werden wir die Parteien an ihre Zusagen erinnern und darauf drängen, dass den Worten schnell Taten folgen. Das wahllose Abstellen von E-Scootern muss endlich ein Ende haben“, sagt Ralf Bergmann, Landesvorsitzender des VdK Berlin-Brandenburg. 

 

Am 31. März 2027 laufen die Sondernutzungsgenehmigungen für derzeit rund 65.000 Leihfahrzeuge aus. Das Bündnis fordert, dass ab April 2027 neue Genehmigungen nur noch für feste Abstellflächen erteilt werden. Zugelassen werden sollen nur so viele Fahrzeuge, wie dort tatsächlich Platz finden.

Wild abgestellte E-Scooter sind für viele Menschen ein tägliches Hindernis und Sicherheitsrisiko – insbesondere für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie blinde und sehbehinderte Menschen. Den Zeitplan des Berliner Senats, der feste Stationen erst in den kommenden zehn Jahren flächendeckend umsetzen will, lehnt das Bündnis ab.

Schluss mit dem E-Scooter-Chaos ab 2027!

 

Beitrag aus der Mitgliederzeitung des VDK

Von: ABSV, FUSS e.V. / Dörte Gastmann