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Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eingereicht

Der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen und der Seniorenbeauftragte hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in das laufende Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Mit der Stellungnahme werden insbesondere die Interessen und Bedarfe von Menschen mit Behinderungen sowie älteren Menschen adressiert. Ziel ist es, auf bestehende Regelungslücken hinzuweisen und konkrete Verbesserungen im weiteren Verfahren anzuregen. Der Beauftragte begrüßt die grundsätzliche Zielrichtung des Gesetzentwurfs, den Diskriminierungsschutz zu stärken und die Rechtsdurchsetzung zu verbessern. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die spezifischen Lebenslagen und strukturellen Benachteiligungen der betroffenen Personengruppen bislang nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Es ist wichtig, dass die Perspektiven von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen im Gesetzgebungsverfahren frühzeitig eingebracht werden. Nur so kann ein wirksamer und umfassender Diskriminierungsschutz gewährleistet werden! Die Stellungnahme enthält insbesondere Hinweise zur Notwendigkeit verbindlicher Regelungen zur Barrierefreiheit, zur Stärkung angemessener Vorkehrungen sowie zur weiteren Verbesserung des Zugangs zum Recht.

Mit der Einreichung der Stellungnahme wird ein wichtiger Beitrag geleistet, um die Interessen der betroffenen Menschen sichtbar zu machen und im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu verankern.