Der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Stadt Cottbus/Chóśebuz, Dr. Normen Franzke, hat ein Positionspapier zur geplanten Reform des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) sowie zum Entwurf des KiTa-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetzes (SCQEG) veröffentlicht. Darin spricht er sich ausdrücklich für den weiteren Ausbau einer inklusiven Kindertagesbetreuung aus, mahnt jedoch an, individuelle Teilhaberechte von Kindern mit Behinderungen uneingeschränkt zu sichern. Das Positionspapier begrüßt grundsätzlich das Ziel des Bundes, die Qualität der Kindertagesbetreuung zu verbessern und Bildungsungleichheiten abzubauen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass individuelle Unterstützungsleistungen nicht durch allgemeine Qualitätsverbesserungen ersetzt werden dürfen.
Eine inklusive Kita darf nicht dazu führen, dass notwendige individuelle Hilfen künftig schwerer zugänglich werden. Gute Rahmenbedingungen und individuelle Unterstützung gehören zusammen. Nur so gelingt echte Teilhabe von Anfang an!
Das Positionspapier verweist auf die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention und fordert, die Rechte von Kindern mit Behinderungen konsequent in der Gesetzgebung zu berücksichtigen. Inklusion sei ein Menschenrecht und müsse bereits im frühkindlichen Bildungsbereich wirksam umgesetzt werden.
Zugleich macht der Beauftragte deutlich, dass inklusive Bildung verlässliche Qualitätsstandards benötigt. Hierzu zählen unter anderem ausreichende Personalausstattung, multiprofessionelle Teams, heilpädagogische Kompetenzen, Fachberatung, Barrierefreiheit sowie eine nachhaltige Finanzierung. In dem Positionspapier formuliert Franzke sechs zentrale Forderungen. Dazu gehören insbesondere der uneingeschränkte Erhalt individueller Leistungsansprüche nach dem SGB VIII und SGB IX, bundesweit verbindliche Qualitätsstandards für inklusive Kindertageseinrichtungen sowie die gesetzliche Klarstellung, dass Qualitätsverbesserungen individuelle Assistenz- und Eingliederungshilfeleistungen nicht ersetzen dürfen. Darüber hinaus fordert er die verbindliche Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihren Interessenvertretungen nach dem Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“.
Die Reform bietet die Chance, Inklusion nachhaltig zu stärken. Dieses Ziel erreichen wir jedoch nur, wenn Qualitätsentwicklung und individuelle Teilhaberechte gemeinsam gedacht werden. Kinder mit Behinderungen dürfen nicht zu Verlierern einer Strukturreform werden! Dieses Positionspapier soll hierzu einen Beitrag zur weiteren fachlichen Diskussion über die Ausgestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe leisten.