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Kinder- und Jugendhilfereform: Teilhabe und individuelle Bedarfe im Blick behalten

Am 25. September 2026 befasst sich der Bundesrat mit dem Entwurf des Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG). Im Vorfeld haben mehrere Ausschüsse des Bundesrates umfangreiche Empfehlungen zum Regierungsentwurf vorgelegt. Der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Stadt Cottbus/Chóśebuz verfolgt das Gesetzgebungsverfahren insbesondere mit Blick auf die Auswirkungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Familien.

Von besonderer Bedeutung sind die Empfehlungen zur künftigen Ausgestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. So empfiehlt der federführende Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (FSFJ), die vorgesehene Erprobungsklausel zur Gesamtzuständigkeit nach § 10c SGB VIII-E zu streichen. Die Ausschussempfehlung verweist unter anderem auf offene rechtliche, organisatorische und finanzielle Fragen. 

Der FSFJ und der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik (AIS) sprechen sich zudem gegen die derzeit vorgesehene Ausgestaltung der infrastrukturellen Bildungsassistenz aus. Infrastrukturangebote und individuelle Hilfen sollten nach der Empfehlung gleichrangig nebeneinanderstehen. Entscheidend sei, dass der konkrete Unterstützungsbedarf eines Kindes oder Jugendlichen berücksichtigt werde.

Auch die Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII bleiben ein wichtiges Thema. Ihre Beratungs- und Unterstützungsfunktion sowie die inzwischen aufgebaute Expertise an der Schnittstelle von Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe werden in den Ausschussempfehlungen hervorgehoben. Vorgeschlagen wird eine Verlängerung der Befristung bis Ende 2031.

Bei allen strukturellen Veränderungen muss entscheidend bleiben, was bei den Kindern, Jugendlichen und ihren Familien tatsächlich ankommt. Individuelle Bedarfe, verlässliche Rechtsansprüche und gleichberechtigte Teilhabe müssen auch bei einer Neuordnung der Kinder- und Jugendhilfe gewährleistet bleiben. Die Beratung im Bundesrat am 25. September wird zeigen, welche der Ausschussempfehlungen eine Mehrheit finden. Der Beauftragte wird das weitere Gesetzgebungsverfahren insbesondere unter den Gesichtspunkten Inklusion, Teilhabe, individuelle Rechtsansprüche und kommunale Umsetzbarkeit fachlich begleiten.


Link zur Tagesordnung Bundesrat, TOP 31