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Inklusion von Anfang an mitdenken – Beteiligung bei der Planung der Spielanlage Schlichower Höhe

Bei der geplanten Erneuerung der Spielanlage auf der Schlichower Höhe werden die Belange von Menschen mit Behinderungen bereits vor der Auswahl und Beschaffung der neuen Spielgeräte einbezogen. Der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat hierzu – mit Unterstützung des Beirates für Menschen mit Behinderungen – eine fachliche Stellungnahme zu den vorliegenden Varianten abgegeben.

Besonders positiv ist die frühzeitige Beteiligung im Planungsprozess. Hinweise zur Barrierefreiheit und Inklusion können damit berücksichtigt werden, bevor eine abschließende Entscheidung getroffen und die Spielanlage beauftragt wird. Gerade bei Neu- und Ersatzbeschaffungen bietet sich die Chance, Barrierefreiheit von Beginn an als selbstverständlichen Bestandteil der Planung zu verstehen. Eine wichtige Grundlage bildet dabei auch die Kinderspielplatzsatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz. Sie sieht für öffentlich zugängliche Spielplätze die Berücksichtigung der Anforderungen an die Barrierefreiheit vor. Besonders deutlich formuliert die Satzung das Ziel, Kinderspielplätze so zu gestalten, dass ein hoher Spielwert und Inklusion erreicht werden können und Zugänglichkeit sowie Nutzbarkeit für alle gewährleistet sind.

Im Mittelpunkt der Stellungnahme steht deshalb nicht allein die Auswahl eines einzelnen Spielgerätes, sondern der inklusive Gesamtspielwert. Kinder mit unterschiedlichen motorischen, sensorischen oder kognitiven Fähigkeiten sollen geeignete Angebote vorfinden und möglichst selbstständig am gemeinsamen Spielen teilhaben können. Dazu gehören neben den Spielgeräten auch barrierefreie Wege, ausreichende Bewegungs- und Rangierflächen, geeignete Bodenbeläge sowie Aufenthaltsmöglichkeiten für Eltern, Großeltern und andere Begleitpersonen mit Behinderungen. Die verschiedenen vorgeschlagenen Spielanlagen wurden daher insbesondere danach betrachtet, welche unterschiedlichen Zugänge, Schwierigkeitsgrade sowie motorischen, sensorischen und kommunikativen Spielmöglichkeiten sie bieten. Vor einer endgültigen Auswahl wird empfohlen, die tatsächliche barrierefreie Erreichbarkeit und selbstständige Nutzbarkeit der jeweiligen Spielelemente durch die Anbieter konkret nachweisen zu lassen.

Die Beteiligung bei der Spielanlage Schlichower Höhe zeigt, wie Barrierefreiheit frühzeitig und praktisch in kommunale Planungsprozesse eingebunden werden kann. Ziel ist es, mögliche Barrieren nicht erst nach der Umsetzung festzustellen, sondern bereits während der Planung gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Denn Barrierefreiheit endet nicht am Eingang des Spielplatzes – entscheidend ist, dass gemeinsames Spielen und Teilhabe tatsächlich möglich werden.

Stellungnahme zur Planung einer Spielanlage Schlichower Höhe