Wie können Städte so gestaltet werden, dass alle Menschen unabhängig von Alter, Behinderung, gesundheitlichen Einschränkungen oder ihrer persönlichen Lebenssituation möglichst selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können? Mit dieser Frage beschäftigen sich die neuen „Empfehlungen zur Gestaltung inklusiver Sozialräume“ des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Die Empfehlungen wurden am 15. September 2026 verabschiedet. Die Empfehlungen sind auch für die weitere Entwicklung von Cottbus/Chóśebuz von Bedeutung. Denn Inklusion entscheidet sich vor allem dort, wo Menschen ihren Alltag verbringen: im Wohnquartier, auf Straßen und Plätzen, im öffentlichen Nahverkehr, beim Wohnen, in Beratungsstellen, in Freizeit- und Kultureinrichtungen oder beim Zugang zu Gesundheits- und Unterstützungsangeboten.
Dabei wird Inklusion nicht allein als Aufgabe der Sozialverwaltung verstanden. Gefordert ist vielmehr ein gemeinsames kommunales Handeln. Sozialplanung, Eingliederungshilfe, Altenhilfe, Pflege, Kinder- und Jugendhilfe, Stadtplanung, Gesundheitswesen, Wohnungswirtschaft und Nahversorgung sollen stärker miteinander verzahnt werden.
Für Cottbus/Chóśebuz knüpft dies unmittelbar an die Arbeit am neuen Aktionsplan Inklusion an. Der Deutsche Verein hebt kommunale Aktionspläne als wichtiges Instrument hervor, um strategische Schwerpunkte festzulegen und daraus konkrete Ziele und Maßnahmen abzuleiten. Bei ihrer Erarbeitung sollen Verwaltung, Kommunalpolitik und Zivilgesellschaft zusammenwirken. Insbesondere Beiräte, Selbsthilfe- und Interessenvertretungen sowie Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen sollen beteiligt werden. Damit bestätigt das Empfehlungspapier einen wichtigen Grundgedanken der derzeitigen Arbeit in Cottbus: Der Aktionsplan soll konkrete und nachvollziehbare Maßnahmen enthalten und gemeinsam mit den unterschiedlichen Akteuren weiterentwickelt werden. Barrierefreiheit und Teilhabe sollen dabei nicht isoliert betrachtet, sondern stärker mit anderen kommunalen Planungen verbunden werden. Dazu gehören beispielsweise Stadt- und Verkehrsplanung, Schulentwicklung und soziale Fachplanungen. Der Deutsche Verein empfiehlt ausdrücklich, die Ziele kommunaler Aktionspläne auch in diesen Planungsbereichen zu berücksichtigen und ihre Umsetzung kontinuierlich zu begleiten.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Stadtteilen und Quartieren. Niedrigschwellige und barrierefreie Beratungsangebote, funktionierende Netzwerke sowie inklusive Begegnungsorte können dazu beitragen, Teilhabe unmittelbar im Lebensumfeld der Menschen zu ermöglichen. Stadtteil- und Nachbarschaftszentren, Mehrgenerationenhäuser, Familienzentren sowie barrierefrei gestaltete öffentliche Räume werden dabei ausdrücklich als wichtige Bestandteile eines inklusiven Sozialraums benannt.
Für Cottbus/Chóśebuz bedeutet dies, vorhandene Angebote und Strukturen weiter miteinander zu vernetzen, die Erfahrungen aus den Stadtteilen stärker einzubeziehen und Barrieren frühzeitig zu erkennen. Dabei müssen nicht immer neue Strukturen geschaffen werden. Vielmehr geht es auch darum, bestehende Angebote für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zu öffnen und besser miteinander zu verbinden. Die neuen Empfehlungen liefern damit wichtige fachliche Impulse für die weitere kommunale Arbeit in Cottbus/Chóśebuz. Inklusion und Barrierefreiheit sind Querschnittsaufgaben. Sie müssen von Beginn an mitgedacht werden – bei der sozialen Infrastruktur ebenso wie beim Wohnen, bei Mobilität, Bildung, Gesundheit, Freizeit und Stadtentwicklung.