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Familien mit behinderten Angehörigen nicht zusätzlich belasten – Teilhabe bei Reformen von Anfang an mitdenken

Aktuelle sozial- und familienpolitische Reformvorhaben auf Bundesebene dürfen Familien mit behinderten Kindern oder Angehörigen nicht zusätzlich belasten. Darauf weist der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Stadt Cottbus/Chóśebuz mit Blick auf einen aktuellen Zwischenruf der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) hin.

Die AGF kritisiert, dass unterschiedliche Reform- und Sparvorhaben häufig getrennt voneinander betrachtet werden. Im Alltag von Familien wirken politische Entscheidungen jedoch gleichzeitig. Finanzielle Veränderungen, höhere Anforderungen an die Erwerbstätigkeit, Betreuungsengpässe, Pflegeverantwortung und zusätzliche zeitliche Anforderungen können sich zu erheblichen Gesamtbelastungen summieren.

Aus Sicht des Beauftragten muss bei dieser Betrachtung ein besonderes Augenmerk auf Familien gelegt werden, in denen Menschen mit Behinderungen leben. Betreuung, Pflege, Assistenz, Begleitung zu medizinischen oder therapeutischen Angeboten sowie die Beantragung und Koordinierung unterschiedlicher Unterstützungsleistungen können den Familienalltag zusätzlich prägen. Veränderungen in verschiedenen sozialen Sicherungssystemen dürfen daher nicht ausschließlich für sich betrachtet werden.

Besondere Bedeutung hat die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit. Die AGF weist darauf hin, dass mehr finanzieller Druck oder längere mögliche Arbeitszeiten fehlende Kitaplätze, eine verlässliche Ganztagsbetreuung oder eine funktionierende Pflegeinfrastruktur nicht ersetzen können. Fehlende Rahmenbedingungen können vielmehr dazu führen, dass Familien ihre Erwerbstätigkeit reduzieren müssen – mit möglichen langfristigen Auswirkungen auf Einkommen und soziale Absicherung. Gerade Familien mit umfangreichen Pflegeaufgaben sind nach Einschätzung der AGF aufgrund ihrer besonderen Vereinbarkeitssituation zusätzlich belastet. Gleichzeitig können Familien mit geringeren Einkommen Belastungen und Leistungseinschränkungen schwerer aus eigenen Mitteln ausgleichen.

Aus Sicht des Beauftragten sollte deshalb bei sozialpolitischen Reformvorhaben stärker geprüft werden, welche kumulativen Auswirkungen verschiedene gesetzliche Veränderungen auf Menschen mit Behinderungen und ihre Familien haben. Neben finanziellen Folgen müssen insbesondere Auswirkungen auf Teilhabe, Zeitbudgets, Pflege und Sorgearbeit, Erwerbstätigkeit sowie soziale Absicherung berücksichtigt werden. Die von der AGF geforderte ressortübergreifende Betrachtung ist vor diesem Hintergrund von besonderer Bedeutung. Sozial-, Familien-, Arbeits-, Pflege- und Teilhabepolitik greifen im Lebensalltag unmittelbar ineinander. Werden Leistungen verändert oder Anforderungen erhöht, ohne gleichzeitig notwendige Unterstützungsstrukturen zu stärken, können Belastungen auf Familien verlagert werden.

Inklusion und Teilhabe sind Querschnittsaufgaben. Dies muss sich auch in der Ausgestaltung sozialpolitischer Reformen widerspiegeln. Familien, die Verantwortung für Kinder und Angehörige mit Behinderungen übernehmen, benötigen verlässliche Rahmenbedingungen und Unterstützungsstrukturen. Ihre Lebensrealität sollte deshalb bei politischen Entscheidungen von Anfang an mitgedacht werden.

Hintergrund:
Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e. V. (AGF) hat im August 2026 den Zwischenruf „Familien zahlen die Rechnung für die aktuelle Reformpolitik – Was ist der Plan, Bundesregierung?“ veröffentlicht. Darin fordert sie insbesondere eine ressortübergreifende Betrachtung der finanziellen, zeitlichen und sozialen Auswirkungen aktueller Reformvorhaben auf Familien.

AGF-Zwischenruf: Kumulative Belastungen v. Familien