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Cottbuser Behindertenbeauftragter wirkt an Stellungnahme zur Jugendhilfereform mit

Die SGB VIII-Kommission des Deutschen Sozialgerichtstages e. V. (DSGT) hat eine Stellungnahme zum 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG) verabschiedet. Das Positionspapier wurde inzwischen an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie an den zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestages übermittelt.

An der fachlichen Erarbeitung und Abstimmung war auch Dr. Normen Franzke, Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Stadt Cottbus/Chóśebuz, beteiligt. Er ist Mitglied und Koordinator der SGB VIII-Kommission des Deutschen Sozialgerichtstages.

 

Inklusion, individuelle Unterstützung und praxistaugliche Regelungen im Mittelpunkt

Mit ihrer Stellungnahme bringt sich die Kommission in die bundespolitische Diskussion über die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe ein. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Rechte und Unterstützungsbedarfe von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie die inklusive Ausgestaltung des Kinder- und Jugendhilferechts.

Die Kommission setzt sich unter anderem mit folgenden Schwerpunkten auseinander:

  • Inklusive Kinder- und Jugendhilfe: Die angestrebte Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen mit und ohne Behinderungen muss konsequent weiterentwickelt werden.

  • Individuelle Unterstützungsbedarfe: Neue Unterstützungsstrukturen, insbesondere in Kindertageseinrichtungen und Schulen, dürfen nicht zulasten individuell notwendiger Hilfen gehen.

  • Praxistaugliche gesetzliche Regelungen: Zuständigkeiten, Verfahren und Leistungsansprüche müssen eindeutig, nachvollziehbar und rechtssicher ausgestaltet werden.

  • Stärkung des Kinderschutzes: Gesetzliche Veränderungen müssen die Rechte, den Schutz und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen angemessen berücksichtigen.

Die Stellungnahme enthält hierzu fachliche Bewertungen und konkrete Hinweise zur Weiterentwicklung des vorliegenden Gesetzgebungsvorhabens.

 

Cottbuser Perspektive in der bundesweiten Fachdebatte

Durch die Mitarbeit von Dr. Normen Franzke fließen auch Erfahrungen aus der kommunalen Praxis in die Beratungen der SGB VIII-Kommission ein. Insbesondere die Schnittstellen zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, kommunaler Sozialplanung und den Belangen von Menschen mit Behinderungen spielen dabei eine wichtige Rolle. Die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen haben unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeit der örtlichen Jugend- und Sozialhilfeträger sowie auf die Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und ihre Familien.

Aus kommunaler Sicht ist deshalb von besonderer Bedeutung, dass gesetzliche Reformen nicht nur fachlich überzeugen, sondern auch unter den tatsächlichen Bedingungen vor Ort umgesetzt werden können.

 

Fachliche Expertise für die Bundesgesetzgebung

Die Stellungnahme ist das Ergebnis intensiver Beratungen innerhalb der SGB VIII-Kommission. Die Mitglieder haben den Gesetzentwurf aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven bewertet und gemeinsame Positionen erarbeitet. Mit der Übermittlung an das Bundesministerium und den zuständigen Bundestagsausschuss stehen diese Empfehlungen nun für die weiteren Beratungen auf Bundesebene zur Verfügung.

 

Hintergrund

Der Deutsche Sozialgerichtstag e. V. ist ein bundesweites Fachforum für sozialrechtliche Fragestellungen. In seinen Fachkommissionen werden aktuelle Entwicklungen des Sozialrechts aufgegriffen, diskutiert und durch fachliche Stellungnahmen begleitet. Die SGB VIII-Kommission befasst sich insbesondere mit dem Kinder- und Jugendhilferecht und dessen Weiterentwicklung. Sie vereint unterschiedliche Perspektiven aus Rechtswissenschaft, Verwaltung, Praxis und weiteren Fachbereichen.

Stellungnahme DSGT zum 1. KJHSRG