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Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken – Stellungnahmen zum Ausbau der Straßenbahnhaltestellen

Der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen und der Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Cottbus/Chóśebuz haben heute ihre gemeinsamen Stellungnahmen zur geplanten barrierefreien Umgestaltung mehrerer Straßenbahnhaltestellen entlang der Vetschauer Straße an Cottbusverkehr übermittelt.

Geprüft wurden die Planungen für die Haltestellen Friedrich-List-Straße, Jessener Straße, Vetschauer Straße/Leipziger Straße sowie Senftenberger Straße. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die vorgesehenen Lösungen eine möglichst selbstständige, sichere und gleichberechtigte Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen ermöglichen.
Ausdrücklich hervorzuheben ist dabei die sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit mit Cottbusverkehr. Der Beauftragte und der Beirat werden frühzeitig in die Planungen einbezogen und erhalten dadurch die Möglichkeit, die Perspektiven und praktischen Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen bereits vor der baulichen Umsetzung einzubringen. Diese Form der Zusammenarbeit ist besonders wertvoll, weil mögliche Barrieren früh erkannt und gemeinsam Lösungen entwickelt werden können.

Grundsätzlich wird ausdrücklich begrüßt, dass die Barrierefreiheit bereits in der Genehmigungsplanung einen hohen Stellenwert einnimmt. Vorgesehen sind unter anderem erhöhte beziehungsweise niveaugleiche Bahnsteigbereiche, Rampen, taktile Leit- und Orientierungssysteme, Fahrgastunterstände sowie dynamische Fahrgastinformationen. Damit werden wichtige Voraussetzungen für einen barrierefreien ÖPNV geschaffen. Gleichzeitig machen Beauftragter und Beirat deutlich: Barrierefreiheit darf nicht an der Bahnsteigkante beginnen oder enden. Entscheidend ist eine durchgängige barrierefreie Mobilitätskette – vom angrenzenden Gehweg über Querungsstellen und Haltestellenzugänge bis zum sicheren Ein- und Ausstieg in die Straßenbahn.

Besonderes Augenmerk legen die Stellungnahmen deshalb auf ausreichende Bewegungsflächen für Rollstuhl- und Rollatornutzende, eine eindeutige und verständliche taktile Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen, die konfliktarme Führung von Fuß- und Radverkehr sowie einen möglichst niveau- und spaltarmen Einstieg in die Fahrzeuge. Auch Fahrgastinformationen sollen konsequent nach dem Zwei-Sinne-Prinzip visuell und akustisch zugänglich sein.

Bei der Haltestelle Senftenberger Straße besteht darüber hinaus konkreter Prüfbedarf hinsichtlich einer im Plan ausgewiesenen Neigung von 6,4 Prozent. Diese sollte im weiteren Planungsverfahren überprüft und – soweit planerisch möglich – auf höchstens sechs Prozent reduziert werden. Für die Haltestelle Jessener Straße wird empfohlen, die Planung zusätzlich gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Menschen mit Behinderungen vor Ort praktisch zu überprüfen. Insbesondere die Erreichbarkeit, die Übersichtlichkeit der taktilen Leitstruktur und die tatsächlich verfügbaren Bewegungsflächen sollen dabei betrachtet werden.

 

Link zu den Stellungnahmen der jeweiligen Tram-Haltestellen:

Stellungnahme Jessener Str.

Stellungnahme Friedrich-List-Str.

Stellungnahme Senftenberger Str.

Stellungnahme Leipziger Str.