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Ausschreibung der Vergabe des Preises für ein herausragendes sozialgesellschaftliches Engagement junger Menschen in 2026

Mit dem Preis für herausragendes soziales Engagement junger Menschen würdigt die Stadt Cottbus/Chóśebuz gemeinsam mit dem Ehepaar Prof. Dr. med. Dr. h. c. Thomas und Elke Eichhorn das besondere sozialgesellschaftliche Engagement junger Menschen der Stadt. Er soll diese ermutigen, Verantwortung zu übernehmen, eigene Ideen umzusetzen und sich aktiv für eine soziale Gesellschaft einzusetzen. Die Organisation der Preisvergabe erfolgt durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz. Das Preisgeld wird durch das Ehepaar Prof. Dr. med. Dr. h. c. Thomas und Elke Eichhorn als private Stiftende zur Verfügung gestellt.

Zweck und Ziel
Sinn und Ziel des Preises ist es, ein herausragendes sozialgesellschaftliches Engagement von jungen Menschen zu fördern. Sie sollen durch die Vergabe des Preises ermuntert werden, sozialgesellschaftliche Projekte aufzunehmen und durchzuführen. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe des Preises besteht nicht.


Organisatoren des Preises
Die organisatorische Durchführung der Ausschreibung, des Auswahlverfahrens sowie der Preisvergabe erfolgt durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz. Das Preisgeld wird von den privaten Stiftenden, dem Ehepaar Prof. Dr. med. Dr. h. c. Thomas und Elke Eichhorn, zur Verfügung gestellt.


Preisgeld
Das Preisgeld beträgt insgesamt 1.000,00 Euro. Es kann an eine einzelne Person oder auf bis zu drei Preisträgerinnen bzw. Preisträger aufgeteilt werden.
Sollte nach Ablauf der Bewerbungsfrist oder nach Auffassung der Jury keine dem Sinn und Zweck des Preises nach geeignete Bewerbung vorliegen, wird in dem Jahr kein Preis verliehen. Eine nicht ausgeschöpfte Dotation verfällt.


Kriterien der Preisvergabe
Die Jury soll sich neben der festgelegten Zielgruppe und den Teilnahmevoraussetzungen bei der Bewertung der Preisvergabe vornehmlich an folgenden Kriterien orientieren:

  • Persönlicher Einsatz und Eigeninitiative (erkennbares Engagement, Übernahme von Verantwortung sowie Einsatz von Zeit und persönlicher Energie)
  • Gesellschaftliche Wirkung (konkreter positiver Beitrag für andere Menschen oder für das Zusammenleben in Cottbus/Chóśebuz oder in anderen nationalen oder internationalen Regionen)
  • Nachhaltigkeit und Entwicklungsperspektive (Dauerhaftigkeit des Engagements oder nachhaltige Wirkung der Initiative)
  • Vorbildcharakter und Innovationskraft (inspirierende Wirkung auf andere junge Menschen sowie kreative oder eigenständige Lösungsansätze)


Unvollständige Vorschläge finden keine Berücksichtigung bei der Juryentscheidung.


Zielgruppe & Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind junge Menschen, die im Jahr der Preisvergabe das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet und ihren Erstwohnsitz in der Stadt Cottbus/Chóśebuz haben. Das zur Bewerbung um den Preis ausgeführte Engagement muss bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt andauern oder innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Jahr der Preisvergabe erfolgt sein. Eigenbewerbungen sowie Vorschläge durch Dritte (z. B. Vereine, Schulen, Initiativen oder Privatpersonen) sind zulässig. Das schriftliche Einverständnis der vorgeschlagenen Person – bei Minderjährigen zusätzlich das ihrer Erziehungsberechtigten – ist zwingend mit der Bewerbung einzureichen.


Bekanntmachung des Preises, Bewerbungsfrist & Bewerbung
Die Auslobung des Preises erfolgt jährlich öffentlichkeitswirksam über zentrale Medien, die in der Stadt Cottbus/Chóśebuz angesiedelt sind. Der Bewerbungszeitraum läuft vom 01. Juni bis zum 30. September eines Jahres.

Die Bewerbung erfolgt formlos in Textform. Es soll nachvollziehbar die Tätigkeit im Hinblick auf die aufgeführten Kriterien der Preisvergabe dargestellt werden. Um der Jury für die Verleihung des Preises ihre objektive Arbeit zu erleichtern, sollte die für die Bewertung angeführte Tätigkeit neben dem Bewerbungsanschreiben gesondert in einem Text erläutert werden, der keine Rückschlüsse auf den Namen des Bewerbers zulässt. Ergänzende sonstige Nachweise, Fotos oder Presseberichte können beigefügt werden.

Die Bewerbung ist fristgerecht einzureichen an: Stadt Cottbus/Chóśebuz, Dezernat für Soziales, Jugend, Bildung und Kultur, Die Dezernentin, Neumarkt 5, 03046 Cottbus oder vollständig per E-Mail an sozialdezernat@cottbus.de. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang.


Jury der Preisvergabe

Die Jury besteht aus 3 stimmberechtigten Mitgliedern:

  • einer Vertretung der Stadt Cottbus/Chóśebuz,
  • einer Vertretung der Stiftenden (Prof. Dr. med. Dr. h. c. Thomas und Elke Eichhorn),
  • einer Preisträgerin bzw. einem Preisträger des Vorjahres.


Die Vorjahrespreisträgerin bzw. der Vorjahrespreisträger kann durch ein Mitglied des Kinder- und Jugendbeirates vertreten werden. Jedes der Jurymitglieder kann nach Durchsicht der Unterlagen eine bzw. einen von ihm für den Preis favorisierte Bewerberin bzw. favorisierten Bewerber vorschlagen. Die Jury entscheidet mit einfacher Mehrheit.
Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Beurteilung der Bewerbungen und die Entscheidung über die Preisvergabe ausgeschlossen.

Verleihung des Preises
Der Preis wird im Rahmen einer durch die Stadt (mit-)organisierten, dem Preis entsprechend würdigen Veranstaltung zum Tag des Ehrenamtes überreicht.
Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten dort die Möglichkeit, ihr Engagement in angemessener und unterstützender Form vorzustellen. Dies kann beispielsweise in einem moderierten Gespräch oder einer kurzen gemeinsamen Vorstellung erfolgen. Eine förmliche Rede ist nicht verpflichtend.
Die Preisträgerinnen und Preisträger erklären sich grundsätzlich bereit, bei der Wahl des Preisträgers im darauffolgenden Jahr als Jurymitglied mitzuwirken.


Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten:
Mit der Einreichung der Bewerbung erklären sich die Bewerberinnen und Bewerber damit einverstanden, dass ihre im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten personenbezogenen Daten sowie Inhalte der Bewerbung zum Zwecke der Durchführung des Auswahlverfahrens verarbeitet werden. Bei Bewerbungen über Dritte muss ein schriftliches Einverständnis der vorgeschlagenen Person mit eingereicht werden. Sofern die vorgeschlagene oder sich bewerbende Person minderjährig ist, ist zusätzlich die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten beizufügen.
Im Falle einer Auszeichnung können der Name, das Alter, eine Beschreibung des Engagements sowie gegebenenfalls Bild- und Wortbeiträge im Zusammenhang mit der Preisverleihung öffentlich bekannt gemacht und in städtischen Medien (z. B. Internetauftritt, Pressemitteilungen, Social Media) veröffentlicht werden.
Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.


Cottbus/Chóśebuz, der 12.05.2026
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
gez. Eike Belle
Dezernentin für Soziales, Jugend, Bildung und Kultur