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Cottbuser Innenstadtfonds steht 2025 erneut zur Verfügung

Mehrere geförderte Projekte des Cottbuser Innenstadtfonds 2025 zeigen Kunst, Technik, Aktionen und Sitzgelegenheiten in der Innenstadt.

Die Cottbuser Innenstadt wird seit September 2022 durch das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ gefördert, um diese nachhaltig zu beleben. Ein zentrales Teilprojekt des Förderprogramms stellt der Innenstadtfonds dar. Durch diesen konnten bisher 44 unterschiedliche Projekte umgesetzt werden. Der Innenstadtfonds kann nunmehr 2025 fortgesetzt werden. Neben etablierten Veranstaltungen zur Karnevalszeit und zur Spielzeiteröffnung des Staatstheaters […]

Winterdialog mit der Bürgerschaft zur Stadtpromenade

An der Stadtpromenade in Cottbus liegt eine große Brache zwischen Wohnblöcken, eingerahmt von Baustellenzäunen und blauem Sommerhimmel, Stand Juli 2024.

Der Kommunale Entwicklungsbeirat (KEB) zur Stadtpromenade lädt für Donnerstag, 30.01.2025, die Cottbuserinnen und Cottbuser zum Winterdialog ins Stadthaus ein. lm Mittelpunkt stehen die Ergebnisse der bisherigen Zusammenarbeit und erste Eckpunkte aus dem Entwurf des Empfehlungspapiers zur zukünftigen Gestaltung und Nutzung des Zukunftsorts Stadtpromenade. Dabei ist Gelegenheit, Rückmeldungen und Anregungen für die Entwicklung des Empfehlungspapiers einzubringen. […]

Sarah Ostrowski ist neue Stadtteilmanagerin in Sandow

Vor dem Stadtteilladen Sandow in Cottbus/Chóśebuz steht Sarah Ostrowski nach ihrem Start als neue Stadtteilmanagerin und lächelt in die Kamera.

Seit Jahresbeginn 2025 ist Sarah Ostrowski im Auftrag der Stadt Cottbus/Chóśebuz als neue Stadtteilmanagerin für den Stadtteil Sandow tätig. Träger ist das Humanistische Jugendwerks Cottbus e.V. Sarah Ostrowski tritt die Nachfolge von Dr. Ralf Fischer an, der viele Jahren in verschiedenen Stadtteilen diese Aufgaben ausgefüllt hat. In dieser Rolle unterstützt und fördert sie die Entwicklung […]

Eintrag in Wählerverzeichnis für wohnungslose Menschen

Ein rotes Kreuz über einem schwarzen Kreis wird von einem Bleistift markiert und verweist auf den Eintrag in das Wählerverzeichnis in Cottbus.

Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger ohne festen Wohnsitz (keine Meldeadresse) müssen zur Wahrnehmung ihres Wahlrechtes die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen. Stichtag ist der 02.02.2025 (21 Tage vor der Wahl). Die Stadtverwaltung möchte Cottbuser Bürgerinnen und Bürgern, welche ohne festen Wohnsitz sind, den Eintrag in das Wählerverzeichnis komplikationslos ermöglichen. Die Antragstellung muss persönlich und unter Vorlage […]