Wann erhalte ich Wohn-Geld?

  1. Wenn mein Einkommen nicht für die Miete ausreicht.
    Das heißt dann Miet-Zuschuss = zusätzlich für die Miete

  2. Wenn ich ein Haus oder eine Eigentums-Wohnung habe, aber mein Einkommen zu wenig ist.
    Das heißt dann Lasten-Zuschuss = zusätzlich für mein Haus oder meine Eigentumswohnung

Was muss ich dazu tun?

  • Ich muss einen Antrag stellen

Wo erhalte ich den Antrag?

  • Im Eingang der beiden Rathäuser, Neumarkt 5 oder Karl-Marx-Str. 67

oder

  • Ich gehe auf die Internetseite der Stadt.

  • Ich suche den Vor-Druck des Antrags.

  • Den Vor-Druck muss ich ausfüllen.

  • Dann muss ich den Vor-Druck ausdrucken.

  • Den ausgedruckten Antrag schicke ich dann an das Rathaus.

Wenn ich aber keinen Drucker habe?

  • Ich gehe auf die Internet-Seite der Stadt mit dem Kontakt-Formular.

  • Ich mache dort ein Kreuz, wo steht:
    „Hiermit beantrage ich formlos Wohngeld“.

  • Dann erhalte ich mit der Post einen Antrag.

Welche Unterlagen sind notwendig?

Für alle, die in der Wohnung oder im Haus wohnen muss ich zeigen, wieviel Geld sie erhalten.

1. Für Miet-Zuschuss (normale Wohnung) wichtig:

  • Antrag auf Miet-Zuschuss ‧ PDF ‧ 4.50 MByte ‧ 14.02.2023

  • monatliche Verdienst-Abrechnungen

  • monatliche Betriebskosten-Abrechnung

  • Miet-Vertrag

Weitere Unterlagen bitte im Rathaus erfragen oder auf der Internet-Seite

2. Für Lasten-Zuschuss (Haus oder Eigentums-Wohnung) wichtig:

  • Antrag auf Lasten-Zuschuss ‧ PDF ‧ 5.88 MByte ‧ 14.02.2023

  • Verdienst-Bescheinigung Wohn-Geld

  • Nachweis des Eigentums

  • Nachweis, ob ich die Grund-Steuer bezahlt habe

Weitere Unterlagen bitte im Rathaus erfragen oder auf der Internet-Seite

Wenn ich schon Wohn-Geld erhalte?

  • Dann ist kein neuer Antrag notwendig.

  • Der alte Bescheid muss aber bis 31.01.2023 gelten.

  • Dann erhalte ich mit der Post einen neuen Bescheid.

Quelle:

Internet-Seite der Stadt

Häufig gestellte Fragen zum Thema Wohngeld (FAQ)