Was ist eine „Land-Tags-Wahl“?

Leonie Hoffmann

Das ist eine Wahl für alle Einwohner im Land Brandenburg.
Ich wähle Menschen, die für das Land Brandenburg wichtige Dinge entscheiden.
Diese Menschen werden von Parteien und politischen Vereinigungen vorgeschlagen.
Die Wahl erfolgt in einzelnen Wahl-Bezirken.

Wer darf wählen?

Jeder deutsche Einwohner im Land Brandenburg, der über 16 Jahre ist, kann wählen.
Wählen kann aber nur der, der in ein Verzeichnis eingetragen ist.
Im Verzeichnis sind alle Einwohner des Bezirks eingetragen, die wählen dürfen.

Wie kann ich wählen?

- Raum und Ort
Ich kann in dem Raum an dem Ort wählen, der für mich im Wahl-Schreiben festgelegt ist.
Wenn ich den Raum nicht erreichen kann, muss ich einen anderen Raum beantragen.

- Wahl mit Brief
Ich kann aber auch mit einem Brief wählen.
Den Antrag dafür erhalte ich im Schreiben zur Wahl.
Diesen Antrag muss ich vor der Wahl in einem Brief-Umschlag an die Wahl-Behörde schicken.

-Blinde und Sehbehinderte
Blinde und Seh-behinderte Wähler können mit einer Schablone wählen.
Der Zettel mit den gewählten Personen wird dann in die Schablone gelegt.
Diese Schablone kann ich beim Blinden-und-Seh-Behinderten-Verband Brandenburg erhalten - Telefon: 0355/22549.

Wie werde ich über die Wahl informiert?

Ich erhalte ein Schreiben mit der Post.

Darin steht auch:

  • wann die Wahl ist,
  • wo sich mein Raum und Ort befindet,
  • ob er für Menschen mit Behinderung geeignet ist,
  • was meine Nummer im Wahl-Verzeichnis ist,
  • dass ich den Personal-Ausweis oder den Reise-Pass zur Wahl bringen muss,
  • wie ich eine Briefwahl beantragen kann,
  • wie Menschen mit einer Behinderung wählen können.

Quellen:

Informationen für Wählende: https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/landtagswahl/informationen-fuer-waehlende/

Wahl-Begleitheft in leichter Sprache des Landtages Brandenburg: https://www.landtag.brandenburg.de/media_fast/6/Landtag_Brandenburg_Wahlratgeber_leichte_Sprache_2024.pdf

Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Cottbus, 09.08.2024