In den Anlagen drei und vier zur Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes wird für die vorläufige Unterbringung geflüchteter Menschen in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnverbünden die Etablierung eines Beschwerdemanagements gefordert.

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz hat sich im Rahmen der Erstellung des Umsetzungskonzeptes für die Migrationssozialarbeit dafür entschieden ein Beschwerdemanagement für alle geflüchteten Menschen unabhängig ihres Aufenthaltsstatus aufzubauen. Dazu soll eine Ombudsstelle mit drei unabhängigen Ombudspersonen errichtet werden.

Bis zur Etablierung dieses Angebotes können Menschen mit Flucht- und Migrationsbiographie die Möglichkeit nutzen, sich bei dem Integrationsbeauftragten der Stadt Cottbus und bei der Koordinatorin für Asyl zu beschweren.

Kontakt:

Dr. Stefanie Kaygusuz-Schurmann
Servicebereichsleiterin Bildung und Integration

Telefon: 0355 612-2406

E-Mail: Stefanie.Kaygusuz-Schurmann@cottbus.de