Das Bundesprogramm fördert Gebiete, die bislang mit weniger als 30 Megabit pro Sekunde versorgt sind. Alle 14 brandenburgischen Landkreise und die kreisfreien Städte Cottbus, Frankfurt (Oder) und Brandenburg an der Havel haben sich beteiligt.
Insgesamt steuert Brandenburg gegenwärtig fast 180 Millionen Euro als Kofinanzierung zum Förderprogramm des Bundes bei. Der Bund selbst beteiligt sich mit 272 Millionen Euro, die Landkreise und kreisfreien Städte leisten einen Eigenanteil von knapp 31 Millionen Euro. Die auf der Grundlage der vorläufigen Bescheide (bewilligt in den Jahren 2016-2018) eingeleiteten europaweiten Vergabeverfahren zur Umsetzung des Breitbandausbaus nehmen erhebliche Zeit in Anspruch
Gründe dafür waren unter anderem:
- Europarechtliche Vergabevorgaben.
- Das zweistufige Förderverfahren (1. Vorläufige Bewilligung auf Grundlage der Planungen der Gebietskörperschaften. 2. Endgültige Bewilligung auf Grundlage der Ergebnisse des Auswahlverfahrens im Rahmen der Vergabe).
- Eigene Förderbescheide von Bund und Land.
- Änderungen der Richtlinie (unter anderem das Hinzufügen von Schulen und die aktuelle Novellierung)
Das Land ist bemüht, im Rahmen seiner Möglichkeiten die Verfahren zu vereinfachen.
- Es gibt eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund, um doppelten Verwaltungsaufwand zu vermeiden.
- Es wurde darauf hingewirkt, dass brandenburgische Landkreise und nicht einzelne Kommunen und kommunale Zweckverbände Antragsteller sind, um den Breitbandausbau effizienter voranzutreiben.
- Regelmäßige Gesprächsrunden mit den Breitbandverantwortlichen der Landkreise finden statt.
- Das Ministerium stellt den Landkreisen technischen und juristischen Sachverstand bereit.
- Beteiligten Akteure werden über die laufenden Prozesse informiert.
Am 3. Juli 2018 hat der Bund die überarbeitete Richtlinie zum Breitbandausbau veröffentlicht. Das „Upgrade“ beziehungsweise der „Relaunch“ ermöglicht künftig im Wesentlichen eine Anhebung des Förderziels. Dies umfasst eine Erhöhung von 50 Megabit pro Sekunde auf ein Gigabit pro Sekunde symmetrisch am Haus sowie den Ausbau von verfügbaren Bandbreiten von mindestens einem Gigabit pro Sekunde symmetrisch für jedes Unternehmen in Gewerbegebieten.
Fast alle brandenburgischen Gebietskörperschaften werden die neuen Zielstellungen umsetzen. Sie haben im laufenden Verfahren ihre Projektgebiete auf einen Ausbau mit gigabitfähigen Netzen angepasst. Die endgültigen Bescheide der derzeit verbleibenden 32 Projektgebiete zum Breitbandbausbau mit FTTB-Technologie („Fibre to the Building“ – Glasfaserleitungen bis an das Gebäude mit Bandbreiten von 1 Gigabit pro Sekunde) werden hintereinander erwartet. Parallel zur Umsetzung des geförderten Breitbandausbaus in unterversorgten Gebieten oder sogenannten „weißen Flecken“ erarbeitet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zurzeit eine Richtlinie zur Förderung sogenannter „grauer Flecken“ (oberhalb 30 Megabit pro Sekunde aber kleiner 1 Gigabit pro Sekunde) mit der Zielsetzung bis 2025 nahezu flächendeckend gigabitfähige Netze auszubauen. Förderfähig sollen alle Gebiete sein, in denen weniger als 1 Gigabit pro Sekunde verfügbar sind – also überall, wo es noch keine „Fibre to the Building/Home“ (FTTB/H) oder hochleistungsfähige Kabelnetze (Docsis 3.1) gibt. Sogenannte „schwarze Flecken“, die über mindestens zwei Netze unterschiedlicher Betreiber mit mindestens 30 Megabit pro Sekunde versorgt sind, sollen weiterhin nicht förderfähig sein. Das Förderprogramm soll das aktuelle Breitbandprogramm des Bundes ersetzen beziehungsweise dieses integrieren.