Die Antwort auf diese Frage hängt wesentlich von der Art der Abwasserentsorgung ihres Grundstücks ab. Grundsätzlich jedoch gilt, dass alle Entsorgungsarten technische Grenzen haben und es deshalb bei einem flächendeckenden Stromausfall die oberste Maxime sein muss, so wenig wie möglich Abwasser zu erzeugen.
Entsorgung des Abwassers
Bei der Entsorgung des Abwassers wird zwischen 3 wesentlichen technischen Möglichkeiten entschieden:
1. Entsorgung über ein Freigefälle-Kanalnetz
Durch das Freigefälle gelangen die Abwässer direkt zu einer Kläranlage, ohne dass Pumpen das Abwasser weiterfördern müssen; deshalb wird kein Strom benötigt. Ein solches Freigefälle-Kanalnetz gibt es in den Entsorgungsbereichen Cottbus sowie in kleinerem Maßstab am Wohngebiet Kolkwitz-Klinikum, in der Siedlung Casel und im Kastanienweg in Klein Döbbern.
2. Entsorgung über Pumpwerke und Freigefälle
Ist es nicht möglich, über die gesamte Strecke bis zur Kläranlage ein Freigefälle zu ermöglichen, sorgen Pumpstationen dafür, dass das Abwasser weitergeleitet und dann in Freigefälle-Kanäle gepumpt wird. Insgesamt betreibt die LWG über 400 Pumpstationen unterschiedlicher Größe. Eine im Unternehmen vorhandene Notfall-Prioritätenliste legt fest, welches Hauptpumpwerk bei einem flächendeckenden Stromausfall mittels Notstromaggregat weiter betrieben werden kann. Entscheidende Kriterien sind hier unter anderem die Anzahl der angeschlossenen Einwohner und das zur Verfügung stehende Rückstauvolumen im Kanal.
3. Entsorgung über Sonderentwässerungsverfahren (Vakuum- und Druckentwässerung)
Die Vakuum- und Druckentwässerung wird vor allem in Wasserschutzgebieten und lockeren Siedlungsstrukturen genutzt. Die Schächte für diese Art der Entwässerung befinden sich auf den Grundstücken und haben technologisch bedingt nur eine begrenzte Aufnahmekapazität. Bei einem Stromausfall geht der Unterdruck eines Vakuumsystems relativ rasch verloren und die Entsorgung des Abwassers kann nicht mehr regelgerecht erfolgen. Auch eine Druckentwässerung hat auf Ihrem Grundstück nur relativ wenig Stauraum und ohne Strom arbeitet auch diese Anlage nicht mehr. Die Gefahr besteht, dass das Abwasser an die Oberfläche tritt und sich seinen Weg bahnt. Deshalb muss hier der Anfall des Abwassers schnellstmöglich reduziert bzw. gänzlich eingestellt werden.
Reinigung des Abwassers
Die Reinigung der unter Punkt 1, 2 und 3 entsorgten Abwässer erfolgt auf zentralen Kläranlagen. Die LWG betreibt im Auftrag ihrer Gesellschafter insgesamt neun Kläranlagen: in Cottbus, Drebkau, Kolkwitz-Klinikum, Groß Döbbern, Sergen, Klein Döbbern/Hustal, Halbe, Casel und Straupitz.
Die Kläranlage Cottbus kann dabei aufgrund der Eigenerzeugung von Biogas und der vorhandenen Blockheizkraftwerke für den Zeitraum von mehreren Stunden ohne Fremdstrom das zugeführte Abwasser reinigen.
Alle anderen zentralen Kläranlagen sind auf Fremdstrom angewiesen. Bei einem Blackout müsste die Reinigung des Abwassers eingestellt werden, wenn keine Versorgung über ein Notstromaggregat möglich ist. Die Kläranlage Straupitz verfügt über ein eigenes stationäres Notstromaggregat.
4. Kleinkläranlagen
Die auf den Grundstücken befindlichen Kleinkläranlagen sollten bei einem flächendeckenden Stromausfall durch den jeweiligen Grundstückseigentümer mittels eines Notstromaggregates weiter betrieben werden.
5. Abflusslose Sammelgruben
Die Entsorgung erfolgt durch Saugwagen.
Aber: Die Anzahl der in der LWG vorhandenen Saugwagen und auch deren Kapazität ist beschränkt. Deshalb kann bei einem flächendeckenden Stromausfall eine mobile Entsorgung von Abwasser nur in besonders schwerwiegenden Fällen erfolgen. Auch hier legen die Verantwortlichen Prioritäten fest und entscheiden je nach aktueller Lage. Außerdem ist eine Notentsorgung durch Saugwagen nur so lange möglich, wie dafür der notwendige Kraftstoff vorhanden ist.
Zusammenfassung:
1. Jeder Hausbesitzer ist per Satzung verpflichtet, sich vor Rückstau von Abwasser aus dem Kanal zu schützen, egal ob die Ursache dafür Starkregen oder Ausfall der Stromversorgung sind. Kontrollieren Sie deshalb unbedingt und zeitnah Ihre Rückstausicherung.
2. Sollte es zu einem flächendeckenden Stromausfall kommen, muss es die oberste Maxime sein, so wenig wie möglich Abwasser zu erzeugen. Schränken Sie vor allem das Baden, Duschen, den Einsatz von Waschmaschinen und vor allem auch die Toilettenspülungen weitgehend ein.