Aufgrund von Lieferengpässen oder technischen Störungen kann es zu einer Gasmangellage kommen. Infolgedessen kann eine Versorgungsunterbrechung einige Tage dauern, bis die Gasversorgung wieder zur Verfügung steht.
Im Folgenden finden Sie Hinweise, wie Sie sich in der Notsituation richtig verhalten:
Verhalten bei Ausfall der Gasversorgung
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Achten Sie auf Hinweise aus dem Radio sowie auf Durchsagen des Gasnetzbetreibers.
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Folgen Sie den Anweisungen und Hinweisen.
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Nehmen Sie Gasgeräte / Gasanwendungen außer Betrieb.
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Kontrollieren Sie besonderes alte Gas-Kochstellen ohne Flammenüberwachung (Zündsicherung).
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Bei der Wiederinbetriebnahme des Gasnetzes kann über solche Geräte unkontrolliert Gas ausströmen.
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Schließen Sie die Absperreinrichtungen an Ihrem Hausanschluss und Gaszähler. Diese Absperreinrichtungen werden nachfolgend durch den Netzbetreiber gegen eine Wiederinbetriebnahme gesichert und gekennzeichnet.
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Bitte beachten Sie bei der Benutzung von elektrischen Heizgeräten, dass Sie damit die Gebäudeinstallationen und die öffentliche Stromversorgung zusätzlich belasten. Prüfen Sie daher stets sorgsam die Notwendigkeit einer Nutzung elektrischer Heizquellen.
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Sollte es zu einem Stromausfall kommen, schalten Sie alle elektrischen Heizgeräte aus.
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Beachten Sie die Anweisung des Stromnetzbetreibers.
Verhalten nach Wiederverfügbarkeit der Gasversorgung
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Der Gasbezug aus dem Gasnetz darf erst nach offizieller Freigabe durch den Gasnetzbetreiber erfolgen. Öffnen Sie die Absperreinrichtungen an Ihrem Hausanschluss und Gaszähler nicht eigenmächtig!
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Eine Wiederinbetriebnahme der Gasinstallation sowie aller Gasgeräte/ Gasanwendungen darf erst nach vorheriger Kontrolle und Überprüfung durch eine zugelassene Fachkraft (Vertragsinstallateur) erfolgen.