Andreas Franke

Verwaltungsleistungen und Terminvereinbarungen

Verwaltungsleistungen der Wohngeldstelle (mit Formularen)
Service des Landes Brandenburg


Der Servicebereich Wohngeld/Wohnungswesen ist für die Bearbeitung von Anliegen in Bezug auf die Zahlung von Wohngeld Mietzuschuss oder Lastenzuschuss sowie die Erteilung von Wohnberechtigungsbescheinigungen (WBS) zuständig.

Das ab dem 01.01.2023 gültige Wohngeld-Gesetz ist ein wichtiger staatlicher Beitrag zur Minderung sozialer Härten im Zusammenhang mit den rasant gestiegenen Energie- und anderen Kosten. Auf der Grundlage dieses Gesetzes werden mehr Mieterinnen und Mieter sozial unterstützt, als es bisher der Fall ist.

Die Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz hat sich seit September 2022 organisatorisch und personell auf eine starke Erhöhung der Wohngeld- bzw. Lastenzuschussanträge vorbereitet. Trotzdem wird die hohe Anzahl von Anträgen in Cottbus/Chóśebuz (wie auch in allen Wohngeldbehörden in Deutschland) Einfluss auf die Bearbeitungsdauer haben.

Wir bitten deshalb um Verständnis, dass es insbesondere in den ersten Monaten des Jahres 2023 zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.

WICHTIG!

Vollständig eingereichte Unterlagen sind die Basis für eine schnellst mögliche Entscheidung über Wohngeld- bzw. Lastenzuschussanträge.