Der Mietspiegel der Stadt Cottbus/Chóśebuz 2024 stellt eine der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar. Er gibt eine Übersicht über die in Cottbus/Chóśebuz am 01. März 2024 üblicherweise gezahlten Nettokaltmieten für nicht preisgebundenen Wohnraum in vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage, einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit.

Mietspiegelrelevant sind die Wohnungen, für die seit dem Stichtag 01.03.2024 rückwirkend in den letzten 6 Jahren Mietverträge neu abgeschlossen bzw. geändert worden sind. Davon ausgenommen sind Erhöhungen gemäß § 560 BGB.

Auf Basis des Mietspiegels können sich die Mietvertragsparteien bei bestehenden Mietverhältnissen einigen, ohne selbst Vergleichsobjekte ermitteln oder erhebliche Kosten für Gutachten aufwenden zu müssen. Er dient zur Begründung von Mieterhöhungsverfahren nach § 558a BGB. Bei der Existenz eines qualifizierten Mietspiegels müssen auch bei anderweitig begründeten Mietänderungsverlangen, wie z. B. durch die Nennung von drei Vergleichsmieten, die Werte des entsprechenden Mietspiegelfeldes mit aufgeführt werden (vgl. § 558a Abs. 3 BGB). Aber auch bei einem Neuabschluss von Mietverträgen kann der Mietspiegel als Orientierungshilfe dienen.

Der Cottbuser Mietspiegel 2024 wurde als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen neu erstellt.

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