Die Ausländerbehörde der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz bearbeitet Bürgeranliegen vorwiegend mit Termin.

Ab 11.06.2024 besteht die Möglichkeit, an jedem Dienstag von 13:00 bis 16:30 Uhr die Ausländerbehörde ohne Termin aufzusuchen. An den Tagen ist aber mit langen Wartezeiten zu rechen, sodass dringend eine Terminbuchung empfohlen wird.

Personen mit Wohnsitz im Landkreis Spree-Neiße:
Für die Beantragung einer Aufenthaltsgestattung oder eines humanitären Aufenthaltstitels (§§ 22-26 AufenthG) stellen Sie bitte über auslaenderbehoerde@cottbus.de eine Terminanfrage für die Vorsprache in der Zweigstelle Forst.

Für die Terminvereinbarung in der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz bestehen folgende Möglichkeiten:

Internet:

Terminvereinbarungen sind für allgemeine Ausländerangelegenheiten, Asylangelegenheiten sowie zur Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels über folgende Online-Anwendung möglich:

Online-Terminvereinbarung in der Ausländerbehörde
Hinweise:

  • Beachten Sie, dass sich die Wartezeit auf Termine derzeit auf ca. 3 Monate beläuft.

  • Falschbuchungen werden storniert. Bitte achten Sie auf die richtige Auswahl der Kategorie Ihres Anliegens. Bei Unklarheiten wenden Sie sich direkt per Mail oder Telefon an die Ausländerbehörde.

E-Mail: auslaenderbehoerde@cottbus.de
Hinweis:

  • Beachten Sie, dass die derzeitige Bearbeitungszeit von E-Mails ca. 3 Wochen beträgt. Bitte sehen von wiederholten Anfragen ab.

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag von 08:30 bis 12:00 Uhr unter 0355 612-3355

Fax: 0355 612-13-3104

Für eine schnelle Zuordnung übermitteln Sie bitte folgende Angaben in deutscher Sprache:

  • Name, Vorname und Geburtsdatum von Ihnen und allen Familienangehörigen, die mit vorsprechen wollen (bitte Name und Vorname in der Schreibweise des Passes)
  • den Grund Ihrer Vorsprache (z. B. erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Erteilung einer Niederlassungserlaubnis).

Antragsformulare werden nach Anforderung postalisch oder per Mail zugesandt.