Bereits seit Mitte der 1990er Jahre erfolgt der Stadtumbauprozess in Neu-Schmellwitz. Im Laufe dieser Zeit ergaben sich Folgebedarfe hinsichtlich der städtebaulichen und sozialräumlichen Situation (u. a. Reduzierung Gebäudebestände, fachgerechter Umgang mit Einwohnerverlusten, Schaffung bedarfsgerechter sozialer Maßnahmen) vor Ort. Auf Grund dessen nahm das Land Brandenburg 2007 das Wohngebiet Neu-Schmellwitz in das Bund-Länder-Programm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die Soziale Stadt" auf.
Dem nachfolgend wurde die rechtliche Basis durch den Beschluss der Stadtverordneten vom 25.03.2009 ( Beschluss IV-055-07/09 ) zur Bestätigung der Gebietskulisse für das Fördergebiet der „Sozialen Stadt“ Neu-Schmellwitz sowie das dazugehörige Entwicklungskonzept gemäß § 171 e BauGB gelegt. Dieses sogenannte Integrierte Handlungskonzept (IHK) bildete seitdem eine praktikable Handlungsgrundlage zur Durchführung sozialer Maßnahmen und Projekte im Quartier Neu-Schmellwitz.
Allerdings wies das IHK aus dem Jahr 2009 nach 10 Jahren des Bestehens erheblichen Fortschreibungsbedarf auf, so dass eine Aktualisierung in Form des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) dringend erforderlich wurde und auch seitens des Fördermittelgebers zwecks Ausreichung weiterer Städtebauförderungsmittel abverlangt wurde.
So ergaben sich bereits seit dem Beginn der 2000er Jahre mit dem eingeleiteten Stadtumbauprozess sowie im Zuge der demographischen, städtebaulichen und sozialräumlichen Entwicklungen, stetige Fortschreibungsbedarfe in der Städtebaufördergebietskulisse Neu-Schmellwitz, welche mit der 3. Fortschreibung des Stadtumbaukonzeptes 2019 zu einer Anpassung der Zielrichtung vom Rückbaugebiet zum Umstrukturierungsgebiet Neu-Schmellwitz führten.
Ein im Dezember 2018 beim Fördermittelgeber (Landesamt für Bauen und Verkehr, LBV) eingereichter IEK Entwurfsstand erfuhr bereits im August 2019 eine grundsätzliche Anerkennung durch das LBV und das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL). Damit verbunden war ebenfalls die Inaussichtstellung weiterer Städtebauförderungsmittel nach formeller Beschlussfassung des IEK durch die Stadtverordnetenversammlung.
Um auch weiterhin eine bedarfsgerechte Maßnahmenumsetzung und -begleitung in Neu-Schmellwitz zu gewährleisten, wurden im IEK neben einer umfangreichen SWOT-Analyse zur Ausgangssituation, die bereits bestehenden Maßnahmen und Projektinhalte evaluiert sowie neue Maßnahmen generiert und in ein tragfähiges Maßnahmen- und Handlungskonzept bis in das Jahr 2030 integriert.
Das aktuelle IEK Neu-Schmellwitz vom 15.10.2020 wurde neben den Hauptakteuren (Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Stadtteilmanagement Neu-Schmellwitz und BSM), besonders in den Jahren 2018/2019 unter intensiver Einbeziehung der relevanten ortsansässigen Akteure sowie der Bürgerschaft (u.a. durch: Sozialraumkonferenz, Stadtteilfest, Steuerungsgruppen Stadtumbau Neu-Schmellwitz, Offenes Netzwerk Schmellwitz, Aktivmanagement, Bürgerverein, Bewohner- und Trägerschaft, LBV, lokale Vereine, Wohnungsunternehmen, soziale Einrichtungen) erarbeitet und fortgeschrieben.
In dem aktuellen IEK Neu-Schmellwitz finden sich 33 Maßnahmen sowohl mit nicht investivem, als auch mit investivem Charakter wieder. Das gesamte Maßnahmenpaket erstreckt sich auf den Zeitraum von 2019 bis 2030 und weist ein bedarfsgerechtes Fördermittelvolumen mit verschiedenen Umsetzungsprioritäten aus. Das IEK Neu-Schmellwitz wurde abschließend durch die Stadtverordnetenversammlung am 28. Oktober 2020 beschlossen und liegt auf dieser Seite als PDF Dokument vor.