Seit dem 01.01.2008 hat jeder Leistungsberechtigte einen Rechtsanspruch auf Gewährung der ihm zustehenden Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets.

Mit dem Persönlichen Budget wird behinderten Menschen Geld zur Verfügung gestellt, damit sie bestimmte Betreuungsleistungen selbst organisieren und einkaufen können. Sie sollen dadurch in die Lage versetzt werden, sich bei vorhandenen Angeboten ihren Hilfebedarf eigenverantwortlich zu organisieren.

Durch eigene Verantwortung soll ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben ermöglich werden (§ 17 Abs. 2 S. 1 SGB IX).

Das Persönliche Budget...

...ist eine neue Form von Leistungen (keine zusätzliche Leistung) für behinderte Menschen, Nähere Informationen über Anspruchsvoraussetzung und Antragsverfahren können Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales nachlesen:

Wo kann ein Antrag gestellt werden?

Die Anträge zum persönlichen Budget können bei den gemeinsamen Servicestellen der Rehabilittaionsträger gestellt werden.
Adressverzeichnis: www.reha-servicestellen.de. .

Eine Antragstellung kann auch an unten aufgeführt Stellen erfolgen:

  • der Krankenkasse,
  • der Pflegekasse,
  • dem Rentenversicherungsträger,
  • dem Unfallversicherungsträger,
  • dem Träger der Alterssicherung der Landwirte,
  • dem Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge,
  • dem Jugendhilfeträger,
  • dem Sozialhilfeträger,
  • dem Integrationsamt sowie
  • der Agentur für Arbeit.

Die Rehabilitationsträger geben Informationen zum persönlichen Budget: