Aufgaben / Leistungen
Für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz ist mit Inkrafttreten im Jahr 1992 die Örtliche Betreuungsbehörde in der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz geschaffen worden.
Die Zuständigkeit der Örtlichen Betreuungsbehörde ist für die Stadt Cottbus/Chóśebuz mit ca. 100.000 Einwohnern gegeben.
- Beratung und Unterstützung der Betreuer nach dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
- Mitwirkung bei der Fortbildung von Betreuern
- Sachverhaltsermittlung für das Betreuungsgericht
- Eignungsprüfung ehrenamtlicher Betreuer
- Eignungsprüfung und Registrierung von Berufsbetreuern
- Benennung von Betreuern und Verfahrenspflegern gegenüber dem Gericht
- Vorführungs-/Zuführungsaufgaben
- Führung von Betreuungen (seit 1. Juli 2005 auch Verfahrenspflegschaften) durch Mitarbeiter der Betreuungsbehörde
- Zusammenarbeit mit Betreuungsvereinen
- Beratung der Bürger zu Vorsorgevollmachten
- Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Rechtsgrundlagen
BetreuungsbehördenorganisationsG ; Bürgerliches Gesetzbuch; Rechtspflegergesetz; Familiensachen und freiwillige Gerichtsbarkeit; Kostenordnung; Betreuungsregistrierungsverordnung (BtRegV)
Formulare und Informationen zum Download
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Formulare :
- Vorsorgevollmacht ‧ PDF ‧ 103.63 KByte ‧ 01.09.2023 (am PC ausfüllbar)
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Informationen :
- Information zur Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister ‧ PDF ‧ 16.41 KByte ‧ 20.09.2012
- Informationen zur Beglaubigung und zu den Kosten der Beglaubigung ‧ PDF ‧ 9.45 KByte ‧ 20.09.2012
- Flyer ‧ PDF ‧ 181.98 KByte ‧ 31.05.2023 "Betreuung statt Entmündigung"
Allgemeine Informationen
Fachbereich Soziales
Betreuungsbehörde
Thiemstraße 37
03050 Cottbus
2. Etage, Zimmer 214,215 und 217 und
3. Etage, Zimmer 304a
Zuständige Sozialarbeiterin D -F, L, M, O, W - Z
0355 612-4911
0355 612-13-4911